Lexipedia

Fluri Kurt · Nationalrat · 2013-04-16

Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion · 2013-04-16

Wortprotokoll

Eintreten war in der Kommission nicht bestritten. Demzufolge halte ich meine Ausführungen relativ kurz.

Wie Sie sich erinnern, gibt es zwei Fälle, in denen die vorläufige Anwendung völkerrechtlicher Verträge umstritten war. Im Fall der UBS ging es um das Abkommen mit den USA über ein Amtshilfegesuch der amerikanischen Steuerbehörde betreffend die UBS AG im Jahre 2009. Der Bundesrat beschloss trotz einer ablehnenden Stellungnahme der beiden zuständigen parlamentarischen Kommissionen, diesen Vertrag vorläufig anzuwenden. Die Bundesversammlung genehmigte das Abkommen dann schliesslich auch. Nicht so handelte sie aber beim Luftverkehrsabkommen mit Deutschland aus dem Jahre 2001. Die vorläufige Anwendung dieses Vertrages war vom Bundesrat angeordnet worden. Die eidgenössischen Räte genehmigten dann aber diesen Vertrag nicht.

In der Folge haben die APK des Ständerates und die WAK unseres Rates je eine Motion eingereicht, mit der Forderung, die gesetzlichen Grundlagen für den Abschluss völkerrechtlicher Verträge mit beschränkter Bedeutung seien anzupassen, indem im Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz ein Katalog derjenigen Verträge oder Vertragsinhalte formuliert werden soll, für die der Bundesrat zuständig sei. Die APK des Ständerates verlangte, dass eine vorläufige Anwendung solcher zukünftiger Verträge der Zustimmung der vorberatenden Parlamentskommissionen bedürfe - und nicht bloss der Konsultation. Das ist der Unterschied; gemäss dem geltenden Recht haben die Kommissionen bloss das Recht auf Konsultation. Die WAK des Nationalrates reichte eine ähnliche Motion ein. Beide Motionen sind von beiden Räten angenommen worden. [PAGE 630]

Schliesslich geht es heute auch um die parlamentarische Initiative Joder 10.457. Sie verlangt eine Präzisierung der Verfassungsbestimmung in Artikel 166 Absatz 2; darauf stützt sich nämlich heute die Kompetenz des Bundesrates zum Abschluss völkerrechtlicher Verträge. Gleichzeitig fordert die parlamentarische Initiative Joder - im Gegensatz zu den beiden erwähnten Motionen -, dass eine vorläufige Anwendung derartiger völkerrechtlicher Verträge nicht möglich sein solle, wenn für den Abschluss die Bundesversammlung zuständig sei.

Das sind die Vorstösse, auf die sich das ganze Geschäft abstützt.

Jetzt geht es konkret um eine Revision der beiden Artikel 7a und 7b des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes. In Artikel 7a sehen Sie den Katalog der völkerrechtlichen Verträge von beschränkter Tragweite. Das ist eine Präzisierung der heutigen Gesetzesbestimmung in Artikel 7a. Sie finden das auf der Fahne. Dort gibt es keine Minderheitsanträge. Die Präzisierung war nach gehabter Diskussion unbestritten.

Hingegen wird heute Artikel 7b zu reden geben, nämlich die vorläufige Anwendung dieser völkerrechtlichen Verträge. Dort verweise ich Sie auf die anschliessende Diskussion zum Minderheitsantrag Joder und zum Entwurf des Bundesrates. Beide Fassungen sind in der Kommission abgelehnt worden, dies zugunsten der Fassung der Mehrheit, die Sie in der Mitte der Fahne auf den Seiten 3 und folgende finden. Aber dazu später.

Mit anderen Worten: Die Kommission ist eingetreten. Ich bitte Sie, das ebenfalls zu beschliessen.