Föhn Peter · Ständerat · 2013-12-02
Föhn Peter · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-12-02
Wortprotokoll
Es ist eigentlich nicht üblich, sofort nach der Ablehnung einer Motion zum gleichen Thema wieder aktiv zu werden, aber bei diesem Thema musste ich einfach in diesem Jahr noch einmal aktiv werden und etwas unternehmen, und zwar nicht erst Wochen oder Monate, sondern nur wenige Tage später. Wir haben das Thema ja - der Kommissionssprecher hat es gesagt - bereits in der Sommersession behandelt.
Ich fürchte, die Politik hat resigniert - aber im Volk brodelt es. Das muss ich Ihnen einfach zur Kenntnis bringen. Ich bin noch nie, noch gar nie so oft angegangen worden, wir seien nicht willens, etwas zu unternehmen, wie nachdem hier im Rat das Vermummungsverbot abgelehnt wurde. Der Nationalrat hatte die Motion Fehr Hans 11.3043 ja angenommen, der Ständerat hat sie aber abgelehnt. Ich wurde an einem Wochenende mehrfach darauf angesprochen bzw. auch richtig angepöbelt, dass wir nicht willens seien, in dieser Angelegenheit etwas zu unternehmen.
Ich bin auch ein Föderalist, und ich möchte die Fahne des Föderalismus absolut hochhalten. Aber wenn es dringend notwendig ist, muss man eben nach aussen Zeichen setzen, und ich meine, hier ist es notwendig. Ich weiss, wir haben hier schon mehrfach darüber gesprochen, und vielleicht sind die Meinungen gemacht. Aber wenn man die Lage beurteilen und daraus einen Schluss ziehen will, müssen doch verschiedene Aspekte noch einmal berücksichtigt werden: Wir wissen, dass die Gewaltausbrüche in letzter Zeit nicht abgenommen, sondern eher zugenommen haben, besonders die Angriffe auf Personen, d. h. letztlich auf Polizisten. Das ist gravierend, das dürfen wir nicht dulden!
Es hat Verletzte gegeben, es hat grosse Schäden gegeben, und allermeistens sind es vermummte Leute, vermummte Horden, vermummte Gruppen, die vorsätzlich dreinschlagen, egal, was es kostet, und egal, wie viele Verletzte es gibt. Wer auf der Strasse ein echtes, als dringend betrachtetes Anliegen vertreten will, braucht sich nicht zu vermummen. Diese Personen sollen mit offenem Visier kämpfen und ihr Gesicht zeigen. Gegenüber gewaltbereiten, vermummten Chaoten muss Nulltoleranz gelten. In einem demokratischen Rechtsstaat dürfen wir weder Vermummungen noch rechtsfreie Räume dulden. Wenn wir die Vermummung im Strafgesetzbuch verbieten würden, wäre das Verbot gesamtschweizerisch zwingend und müsste durchgesetzt werden.
Ich komme zu den Kommissionsentscheiden. Ich bin ja nicht Mitglied der Kommission, und mich hat vor allem der letzte Abschnitt im Kommissionsbericht sehr berührt. Da heisst es: "Schliesslich ist die Mehrheit der Kommission der Ansicht, dass eine generelle Kriminalisierung der Vermummung, wie dies die Motion verlangt, nicht sinnvoll ist. Die Aufnahme des Vermummungsverbotes als Straftatbestand entspricht nicht dem Prinzip der Verhältnismässigkeit, da eine Vermummung [PAGE 1025] nicht zwingend aufgrund krimineller Absichten erfolgt." Aber die Erfahrung zeigt ja genau das Gegenteil: Jene, die sich nicht vermummen, schlagen viel weniger drein. Vermummte schützen sich ja gerade vor dem Gesetz respektive vor der Strafe, indem sie sich willentlich vermummen. Aus diesen Sätzen meine ich vollkommene Resignation der Politik zu lesen, wenn es ganz am Schluss des Berichtes weiter heisst: "Das Strafrecht bietet zudem bereits eine genügende Grundlage, um sowohl vermummte wie auch unvermummte Personen für die Begehung von Straftaten im Zuge einer Demonstration zu bestrafen."
Ja, aber eben, dann darf man nicht mehr eingreifen; es wird nicht mehr eingegriffen. Man hat Angst vor einer Eskalation. Ich habe die Kommissionsprotokolle genau gelesen: Es wurde auch gesagt, dass es ein ungeheuerliches Polizeiaufgebot brauche, um das Verbot durchzusetzen respektive um eine Eskalation bei einer so wilden Horde zu verhindern. Ja, vielleicht würde es zwei-, dreimal ein riesiges Aufgebot brauchen. Aber wenn man das konsequent durchziehen würde - das müsste man in der Schweiz nur zwei-, dreimal tun -, hätten wir vermehrt Ruhe; das garantiere ich. Aber wenn man nur immer sagt, man könne nicht einschreiten, das Ganze würde sonst eskalieren, noch viel mehr ausarten, dann wissen diese Leute ganz genau, dass sie so weitermachen können, weiterhin dreinschlagen können, weiterhin Verletzte oder gar Todesfälle in Kauf nehmen können. Das hat man im letzten Sommer hier in Bern in Kauf genommen. Das wissen Sie so gut wie ich.
Ein Verbot allein nützt nichts. Für mich braucht es vor allem Prävention; man muss mit gutem Beispiel vorangehen. Aus meiner Sicht würde gerade dieses Verbot präventiv wirken. Die Polizei kann genau dann einschreiten, wenn sich die ersten Personen vermummen, und nicht erst dann, wenn es zur grossen Ausschreitung, zur Eskalation kommt. Das hat man eben in letzter Zeit gemacht. Man hört immer wieder, es sei unverhältnismässig. Das wurde auch in der Kommission mehrfach betont: Es sei unverhältnismässig, nur aufgrund der Vermummung einzuschreiten, da man nicht wisse, ob diese Personen gewalttätig werden wollten. Es ist auch in der Schule so: Wenn man als Erzieher die Zügel zu lange schleifen lässt und sich nicht durchsetzt, bekommt man nicht Ruhe, dann eskaliert die Situation. Hier spreche ich als Vater, als Lehrer und heute als Unternehmer, wo ich auch relativ viele Leute unter mir habe.
Nun zur Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung: Schreiten wir doch frühzeitig ein, und lassen wir es nicht eskalieren! Wenn wir die Vermummung als Straftatbestand ins Strafgesetzbuch aufnehmen würden, wäre das eben am einfachsten. In der ganzen Schweiz hätten wir genau den gleichen Level, und kein Kanton müsste sich genieren, wenn er einmal hart durchgreifen würde.
Ich bitte Sie dringend, die Motion anzunehmen. Ich sage es noch einmal: Im Volk brodelt es! Im Volk brodelt es gewaltig; man versteht unsere Entscheide nicht, und man versteht auch nicht, dass man heute eben erst einschreitet, wenn sogenannt strafrechtlich relevante Handlungen begangen werden.
Noch einmal zur Durchsetzung: Möglichst frühzeitig eingreifen, dann kann man so etwas durchsetzen, wenn der Wille da ist! Aber der politische Wille war bis heute nicht da, und ich sage: Wenn die Kantone nicht wollen, dann müssen wir den Kantonen auch die Verantwortung übertragen, und sie sollen diese Schäden gefälligst selber bezahlen. Ich bin nicht bereit, mit meinen Versicherungsprämien solche Untaten mitfinanzieren zu müssen. Die Kantone sollen dies tragen und die Verantwortung bis zuletzt übernehmen. Aber resignieren dürfen wir als Politiker nicht, insbesondere nicht als Ständeräte.