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Minder Thomas · Ständerat · 2013-12-02

Minder Thomas · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-12-02

Wortprotokoll

Auch ich bin für Eintreten. Das diskutierte Thema ist brandaktuell. Am 21. Oktober 2013 behandelte die SPK-SR die Vorlage "Vorläufige Anwendung des Notenaustausches zwischen der Schweiz und der EU Nr. 604/2013 (Dublin-III-Verordnung). Konsultation gemäss Art. 152 Abs. 3bis ParlG". Worum geht es da? Es geht um das Dubliner Zuständigkeitsabkommen, für das die EU eine Revision beschlossen hat. Die EU hat entschieden, die beiden Verordnungen per 1. Januar 2014 einzuführen. Der Bundesrat hat im August diese EU-Verordnung gutgeheissen, unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Parlamentes. Obwohl der Schweiz für die Übernahme und Umsetzung der Dublin-III-Verordnung ab dem Zeitpunkt der Notifikation grundsätzlich eine maximale Frist von zwei Jahren zur Verfügung steht, hat Frau Bundesrätin Sommaruga der SPK vorgeschlagen, diese EU-Verordnung ebenfalls per 1. Januar 2014 vorläufig anzuwenden.

Sie stützen sich, Frau Bundesrätin, auf den besagten Artikel 7b der heute behandelten Vorlage. In Ihrem Schreiben vom 10. September 2013 an die SPK heisst es: "Die erforderlichen Voraussetzungen gemäss Artikel 7b Absatz 1 RVOG für eine vorläufige Anwendung des Notenaustausches betreffend die Übernahme und Umsetzung der Dublin-III-Verordnung sind somit gegeben." Der Bundesrat stützt sich also auf den Passus in Artikel 7b, dass er so beschliessen dürfe, wenn die Wahrung wichtiger Interessen der Schweiz und eine besondere Dringlichkeit es gebieten.

Sie spüren, was da abläuft: Einmal mehr in diesem Jahr stürmt die EU los, und unsere Bundesräte verlassen die Innenpolitik und gehorchen der EU-Zentrale in Brüssel. Am Anfang von Schengen/Dublin standen einmal das Volk und ein Volksentscheid. Aus zeitlichen Gründen wird bei dieser EU-Verordnung nun das Parlament ausgeschaltet, und der Bundesrat regelt die EU-Wünsche per bundesrätlicher Verordnung selbst. In der Kommission hiess es, man habe keine Zeit gehabt, das Geschäft via Parlament zu behandeln. Es komme nur eine schnelle bundesrätliche Verordnung infrage, denn alles müsse per 1. Januar 2014 in Kraft sein. Jedes Mal hört es sich also gleich an: Man müsse schnell handeln, weil es im Interesse der Schweiz sei. Es ist dasselbe Argument, obwohl wir in diesem konkreten Fall, ich habe es bereits angetönt, für die Umsetzung der Dublin-III-Verordnung eigentlich zwei Jahre Zeit hätten.

Für mich ist der Fall Dublin III unbefriedigend. Bei den Abgeltungssteuerabkommen mit Deutschland, England und Österreich hat man die Vorlagen mit Notrecht in einer einzigen Session durchgeboxt. Wenigstens waren die Fachkommissionen und das Parlament noch involviert. Bei der Lex USA alsdann musste es noch schneller gehen: Da wurde sogar auf eine Vernehmlassung, auf Transparenz und ordentliche Kommissionsarbeit verzichtet. Und nun, bei Dublin III, soll es noch einmal schneller gehen: Da regelt der Bundesrat via Verordnung alles gleich selbst; die Kommissionen werden lediglich noch informiert.

Mir gefällt diese Entwicklung ganz und gar nicht. Ich glaube, dass sie auch dem Volk nicht gefällt. Innenpolitische Themen und Vorlagen, sogar Volksinitiativen, werden hin und her geschoben, da kann es nicht lange genug dauern. Bei aussenpolitischen Themen aber lassen unsere Bundesräte gleich reihenweise den Pickel fallen. Mittels Notrechtsbegründung, Dringlichkeit oder Verordnung schaltet man das Parlament aus. Jedes Mal heisst es, das Vorgehen sei im Interesse der Schweiz. Leider ist es aber eine Tatsache, dass in den letzten zehn Jahren sieben Volksinitiativen an der Urne gegen den Willen des Bundesrates durchgekommen sind. Der Bundesrat sollte somit mit seinen Äusserungen, welche Vorlagen und Revisionen wichtig für die Schweiz sind, sehr vorsichtig sein. Vermehrt fehlt ihm leider dieses Gespür. Das gilt oft auch in Bezug auf den zeitlichen Aspekt, wann aussenpolitische Themen ins Parlament getragen werden.

Aus diesen Überlegungen heraus bitte ich Sie, bei dieser Vorlage der Minderheit I (Föhn) zu folgen.