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Engler Stefan · Ständerat · 2013-12-02

Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Fraktion CVP-EVP · 2013-12-02

Wortprotokoll

Sie ersehen aus der Fahne und auf den Seiten 7489f. der Botschaft, dass aus dem bisherigen zweiten Satz von Artikel 7a Absatz 2 ein eigener Absatz 3 wurde. Das ermöglicht es, die Kriterien für die Qualifizierung eines Vertrages als völkerrechtlichen Vertrag von beschränkter Tragweite in einem eigenen Absatz gleich zu regeln wie die Negativliste von Kriterien, welche die Qualifizierung eines Vertrages als völkerrechtlichen Vertrag von beschränkter Tragweite ausschliessen. Es ist also eine systematische Neuordnung dieses Artikels erfolgt.

In Artikel 7a Absatz 3 Buchstabe b - Buchstabe a wurde im Wortlaut des geltenden Rechts übernommen - wird die Kompetenz des Bundesrates zum selbstständigen Vertragsabschluss im Bereich der Vollzugsabkommen festgelegt. Gegenüber dem geltenden Recht handelt es sich um eine Präzisierung, wonach Verträge nur dann als Vollzugsabkommen gelten sollen, wenn sie die im Grundvertrag bereits festgehaltenen Rechte und Pflichten sowie organisatorischen Grundsätze näher ausgestalten, nicht aber, wenn sie Ergänzungen enthalten.

Die Bestimmung von Buchstabe c von Artikel 7a Absatz 2 im geltenden Recht wurde gestrichen. Nicht bei jeder Materie, die innerstaatlich in den Zuständigkeitsbereich des Bundesrates fällt, wird der Bundesrat ermächtigt, selbstständig völkerrechtliche Verträge abzuschliessen. Künftig wird eine Delegation von Rechtsetzungsbefugnissen an den Bundesrat nicht mehr als Grundlage für den Abschluss völkerrechtlicher Verträge genügen, auch wenn die Rechtsetzungsdelegation eine internationale Dimension aufweist.

In Artikel 7a Absatz 3 Buchstabe c wurde die Relativierung gestrichen, wonach als völkerrechtliche Verträge von beschränkter Tragweite solche gelten, die sich "in erster Linie" an die Behörden richten. Mit dieser Streichung verbunden ist eine Beschränkung der bundesrätlichen Kompetenz.

So viel zur Verdeutlichung dessen, was sich gegenüber dem geltenden Recht im Wesentlichen geändert hat.