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Leuthard Doris · Bundesrat · 2014-03-03

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2014-03-03

Wortprotokoll

Die Diskussion über Mikroverunreinigungen gibt es schon länger. Heute ist eigentlich unbestritten, dass diese Bedrohung zunimmt und dass wir etwas dagegen tun müssen. Es ist eine Bedrohung einerseits für die Trinkwasserressourcen und die Qualität unseres Trinkwassers, andererseits für die betroffenen Wasserlebewesen. Wir sind eine Gesellschaft, die zunehmend Medikamente konsumiert und ausscheidet. Wir sind zudem eine Gesellschaft, welche kosmetische Produkte konsumiert; auch hier gibt es viele Substanzen, die wir ausscheiden und die schlussendlich im Wasser landen.

Die Langzeitwirkungen und die Risiken sind nicht vollumfänglich bekannt. Auch international weiss man: In alternden Gesellschaften macht es aufgrund der Menge Sinn, auch bei den Reinigungsstufen in den Abwasserreinigungsanlagen Spurenstoffe herauszufiltern und da Investitionen zu tätigen. Deshalb sind Bundesrat und Kantone wie auch die überwiegende Zahl der Abwasserreinigungsanlagen, die konsultiert wurden, übereinstimmend der Meinung, diese neue Stufe von Filteranlagen für die Elimination von Mikroverunreinigungen mache Sinn, auch die Verankerung in einem Bundesgesetz. Herr Nationalrat Müri, die Gewässerschutzgesetzgebung war schon immer Sache des Bundes und nicht der Kantone, aber Umsetzung und Vollzug erfolgen über kantonale und kommunale Instanzen.

Am Anfang stand tatsächlich die Frage: Wie lösen wir die Sache? Brauchen wir eine umfassende Lösung, oder kann man sich auf die grossen Abwasserreinigungsanlagen fokussieren? Auch da, Herr Müri, bin ich mit Ihnen überhaupt nicht einverstanden. Sie haben in Ihrem Votum gesagt, man müsse es eben punktuell anpassen, nicht flächendeckend. Genau das tun wir. Sie haben festgestellt, dass wir nicht allen rund 700 Abwasserreinigungsanlagen die Pflicht auferlegen, diese Reinigungsstufe einzubauen, sondern nur den etwa 100 grössten, jenen, die dort liegen, wo viele Menschen wohnen, oder dort, wo viel Wasser zusammenkommt, oder an Seen oder Fliessgewässern, die durch den Multiplikatoreffekt dann natürlich weitere Belastungen auslösen können. Genau dieses Konzept wird mit dem Kern dieser Vorlage umgesetzt. Das wäre Anlass zu einem Votum für Eintreten, nicht zu einem Votum gegen Eintreten.

Mit Blick auf die Finanzierungslösung ist es umgekehrt: Bei einem Konzept, das keine flächendeckende Sanierungspflicht vorsieht, wäre es stossend, wenn die rund 100 Abwasserreinigungsanlagen, die eine Sanierung vornehmen müssen, die ganze Chose bezahlen müssten. Das wäre unfair, denn die ganze Bevölkerung ist Verursacherin, und die ganze Bevölkerung profitiert von einer besseren Abwasserreinigung und von der guten Trinkwasserqualität.

Bei der Finanzierung bestünde die ideale verursachergerechte Lösung natürlich darin, das ist zu Recht gesagt worden, an der Quelle eine Abgabe zu erheben, also beim Medikament oder beim Kosmetikprodukt, aber Sie wissen, das ist nicht möglich. Wir müssten dann wahrscheinlich noch eine Drogenabgabe erheben, weil Drogen nicht unbedingt das sind, was wir im Trinkwasser haben möchten. Das ist im Vollzug nicht machbar, zu teuer und eine Schweizer Lösung, die nicht umsetzbar ist. Weil wir alle Schaden verursachen, [PAGE 6] gibt es auch eine gesamtschweizerische Lösung: Wir erheben eine schweizweite Abwasserabgabe für die Finanzierung der Kosten für die 100 Abwasserreinigungsanlagen, indem alle Abwasserreinigungsanlagen den Einwohnerinnen und Einwohnern und auch der Industrie - diese ist auch Kundin der Abwasserreinigungsanlagen - die Kosten weiterverrechnen. Diese Finanzierungslösung wurde mit den Kantonen, der Industrie, den Fachverbänden und der Forschung diskutiert und als beste Lösung qualifiziert. Sie hat denn auch in der Vernehmlassung breite Zustimmung erhalten.

Die Abgabe wird zeitlich befristet sein. Der Ständerat hat sogar die Befristung bis 2040 explizit im Gesetzentwurf festgehalten, und das ist auch richtig so. Die betroffenen Abwasserreinigungsanlagen sollen selber entscheiden können, wann sie mit der Sanierung beginnen. Wie schnell es geht, hängt auch von anderen Kriterien ab, aber wir rechnen damit, dass wir innerhalb von gut zwanzig Jahren diese Sanierungen bewerkstelligen können. Deshalb ist die Befristung der Abgabe bis 2040 richtig und berücksichtigt die mutmasslichen Kosten und das Prozedere, wie dieser Betrag dann den Abwasserreinigungsanlagen zurückerstattet wird.

Der Einfluss des Bundes, Herr Nationalrat Müri, wird nicht ausgedehnt, sondern die Gewässerschutzgesetzgebung ist, wie gesagt, heute Sache des Bundes und der Vollzug Sache der Kantone.

Was den Ablauf betrifft, würden die betroffenen Abwasserreinigungsanlagen ein Gesuch für eine Subvention an den Kanton stellen. Der Kanton prüft dieses Gesuch und macht seinerseits beim Bund einen Antrag auf diese Bundesbeiträge; dieses Verfahren kennen wir in der Umweltschutzgesetzgebung aufs Beste.

Die Investitionskosten von 1,2 Milliarden Franken sind kein Pappenstiel, auch wenn man sie, wie gesagt, auf zwanzig Jahre verteilen kann. Die Bundesbeteiligung wird bei maximal 75 Prozent liegen, weshalb die Abwasserreinigungsanlagen, die sanieren, einen Teil der Kosten trotz Bundesbeitrag selber finanzieren werden. Die Mehrkosten, auch das wurde im Vorfeld gesagt, werden dann 130 Millionen Franken pro Jahr betragen. Diese sind verkraftbar, da sie lediglich rund 6 Prozent der heutigen Betriebskosten - 2,2 Milliarden Franken pro Jahr für alle Abwasserreinigungsanlagen - entsprechen. Unseres Erachtens macht die Vorlage deshalb Sinn.

Mikroverunreinigungen sind ein zunehmendes Problem. Die ganze Bevölkerung profitiert von der guten Trinkwasserqualität. Mit einer schweizweiten Abgabe haben wir hier ein Solidarwerk, zu dem wir alle beitragen. Wichtig ist zudem, dass wir schlussendlich eine verursachergerechte und eine gezielte Lösung bei der Sanierung haben.

Zur Frage betreffend Abwasserreinigungsanlagen, die ausländische Abwässer reinigen: Das ist tatsächlich etwa beim Kanton Genf oder beim Kanton Schaffhausen der Fall. Grundsätzlich gilt das Territorialitätsprinzip; wir sind verantwortlich für unsere Abwässer. Es gibt aber gerade Grenzkantone, die auch Abwässer von Nachbarn einleiten. Diese unterliegen dann der schweizerischen Gesetzgebung. Der Kanton aber muss bewilligen, ob solche Abwässer überhaupt eingeleitet werden dürfen. Wenn er das tut, ist das in der Regel auch mit einer Entschädigung oder einer Kostenbeteiligung verbunden.

Noch zu den Bemerkungen von Herrn Nationalrat Wasserfallen: Ich glaube, dass Sie diese Abgabe hier nicht mit einer Rückerstattung von Abgaben vergleichen können. Der Grund ist, dass das hier eine Subvention ist, die auch nach dem Subventionsgesetz abgewickelt wird. Wir verlangen also nicht Zielvereinbarungen oder eine Leistung von irgendwelchen unbekannten Unternehmen, sondern der Bund beteiligt sich bis zu maximal 75 Prozent an den Kosten. Der grosse Streitpunkt wird deshalb sein, die massgeblichen Baukosten einer Abwasserreinigungsanlage festzulegen, damit man dann die Höhe der Bundesbeteiligung ermitteln kann.

Ich meine deshalb, dass das eine gute Vorlage ist. Sie dient der ganzen Schweiz, sie hält unser Wasser in einer guten Qualität, und es ist eine präventive Investition in die Zukunft. Deshalb bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten.