Fässler Daniel · Nationalrat · 2014-03-03
Fässler Daniel · Nationalrat · Appenzell I.-Rh. · Fraktion CVP-EVP · 2014-03-03
Wortprotokoll
Die CVP/EVP-Fraktion unterstützt bei der einzigen Differenz, die wir in dieser Vorlage haben, grossmehrheitlich den Antrag der Kommissionsmehrheit.
Die Nitrifikation bzw. Denitrifikation hat mit dem von der Revisionsvorlage verfolgten Ziel der Elimination von organischen Spurenstoffen nichts zu tun. Die Ausrüstung der Abwasserreinigungsanlagen für den Einsatz dieser Reinigungsstufe muss heute nicht mehr mit Bundesmitteln unterstützt werden. Denn die Kantone hatten von den Sechzigerjahren bis 1997 die Möglichkeit, für solche Investitionen Bundessubventionen zu beanspruchen. Es stand jedem Kanton frei, davon Gebrauch zu machen oder auch nicht. Wer eine Chance während dreissig Jahren nicht packt, der ist - einfach gesagt - selber schuld. Würde dem Antrag der Kommissionsminderheit gefolgt und diese Chance nun wieder neu eröffnet, würden nur neue Ungerechtigkeiten geschaffen. Würde dem Antrag der Kommissionsminderheit gefolgt, würde der Abgeltungstatbestand ausgeweitet, was unerwünschte Konsequenzen hätte:
1. Der Abgabesatz müsste erhöht oder die Erhebung der Abgabe verlängert werden, weil die auf maximal 9 Franken limitierte und bis zum Jahr 2040 beschränkte Abgabe nicht ausreichen würde, um auch diese Zusatzausrüstungen zu 75 Prozent mit Mitteln aus dem Bundesfonds zu finanzieren.
2. Abwasserreinigungsanlagen bzw. die an sie angeschlossenen Haushalte, welche das Problem der Nitrifikation bereits selber gelöst haben, müssten mit ihrer Abgabe zur Mitfinanzierung säumiger Anlagenbetreiber beitragen.
3. Die Nitrifikation ist technisch nicht nötig, um die Spurenstoffe zu eliminieren.
Aus diesen Gründen wird die CVP/EVP-Fraktion grossmehrheitlich den Antrag der Kommissionsmehrheit unterstützen.