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Gross Andreas · Nationalrat · 2001-10-03

Gross Andreas · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2001-10-03

Wortprotokoll

Ich denke, wenn die SPK jetzt nochmals eine Kommissionssitzung machen würde, dann würde sie sich nicht mehr so für den Antrag des Bundesrates aussprechen, wie es auf der Fahne steht. Die Sprecherin der CVP-Fraktion hat nicht gesehen, dass der Bundesrat auf unseren Antrag zurückgekommen ist, bei der Legislaturplanung einen verbindlichen einfachen Bundesbeschluss vorzusehen. Wenn man das aber bei der Legislaturplanung tut, dann muss man es erst recht beim Bericht zur Aussenpolitik tun, der ja ein prospektiver Bericht ist, genauso wie die Legislaturplanung, und nicht, wie einige gemeint haben, einfach nur eine Geschichtsveranstaltung. Bei einem prospektiven Bericht zur Aussenpolitik haben wir nicht nur die Pflicht, etwas zur Kenntnis zu nehmen, sondern uns - gemäss Verfassung - an der Gestaltung zu beteiligen. Das heisst auch, sagen zu dürfen, wie wir was sehen.

Ich möchte mich ganz entschieden dagegen wehren, Frau Leuthard, dass Sie glauben, Artikel 166 Absatz 1 der Bundesverfassung - "Die Bundesversammlung beteiligt sich an der Gestaltung der Aussenpolitik" - bedeute weniger, als wenn es hiesse, die Bundesversammlung bestimme mit. [PAGE 1370] Mitgestalten ist mehr als Mitbestimmung. Es ist umfassender, das darf ich Ihnen sagen als einer, der in der Kommission um diese Formulierungen gerungen hat. Wenn Sie hier solche Interpretationen von sich geben, dann mildern Sie den Inhalt, der von jenen beabsichtigt war, die sich an dieser Formulierung beteiligt haben. Wenn wir die Legislaturplanung mitgestalten, dann sollen wir auch - gerade aufgrund der Bundesverfassung, die uns in Artikel 173 auch diese Planungskompetenz gibt, wie Sie selber gesagt haben - bei der aussenpolitischen Zukunftsgestaltung nicht nur einfach etwas zur Kenntnis nehmen dürfen; sondern es sollte, wie Herr Zbinden Ihnen unter Berufung auf Absatz 2 beantragt, auch dort die Form des einfachen Bundesbeschlusses zur Beschlussfassung vorgesehen werden.

Aus Erfahrung kann ich Ihnen sagen, dass uns nur das veranlasst, uns auch mit der Sache zu identifizieren, weil wir dann im Detail dazu Stellung nehmen können. Diese Identifikation, diese Stellungnahme vonseiten des Parlamentes ist auch im Interesse des Bundesrates, weil es ihm nur so möglich ist, uns in den Lernprozess einzubeziehen. Es ist ein fataler Irrtum, wenn der Bundesrat meint, er könne unter Zurückdrängung des Parlamentes die richtige Politik machen, ganz im Gegenteil: Wenn er uns in den Lernprozess einschliesst, dann trägt das, was er macht, auch besser. Es ist ganz wichtig, dass er hier das Parlament nicht aussen vor lässt. Ich bin fast sicher: Wenn die SPK hier nochmals über die Bücher gehen dürfte, in Kenntnis dessen, was die Bundeskanzlerin bis jetzt getan hat, dann würden wir von der SPK Ihnen hier im Plenum etwas anderes beantragen.

Deshalb bitte ich Sie, dies ohne SPK auch selber zu tun und den Anträgen Gysin Remo und Zbinden zuzustimmen.