Rechsteiner Paul · Ständerat · 2013-09-17
Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-09-17
Wortprotokoll
Ich möchte Herrn Jenny auf einen Widerspruch hinweisen. Er hat vorhin, als es um die Kapitalbezüge im Zusammenhang mit der Motion Schwaller 13.3656 ging, beklagt, dass diese Personen Kapitalbezüge machten und dann Gefahr liefen, im Alter über Ergänzungsleistungen finanziert zu werden. Das Problem ist ja, dass bei Personen, die keine zwei Säulen haben, überhaupt die Gefahr besteht, dass sie im Alter auf Ergänzungsleistungen angewiesen sind. Es muss das Ziel sein, dass Leute, die arbeiten, seien es Frauen oder Männer, mit den beiden Säulen über eine genügende Altersvorsorge verfügen. Sie sollten, ausser es tritt der Pflegefall ein - und da ist dies in der Regel nicht mehr möglich -, ihren Lebensunterhalt aus der ersten und der zweiten Säule bestreiten können. Das ist das verfassungsmässige Ziel.
Es ist klar, dass es bei Teilzeitbeschäftigten wegen des Koordinationsabzugs ein Problem gibt; ihre Abdeckung ist aus diesen Gründen ungenügend. Deshalb ist es zentral, unabhängig vom Diskriminierungsproblem gegenüber Frauen - denn Teilzeitbeschäftigung ist immer noch eine Frage der Frauenbeschäftigung -, dass dies behoben wird. Es wird ein Thema des ganzen Pakets "Altersvorsorge 2020" sein, so oder anders, unabhängig von der Motion.
Aber jetzt sollte man die Motion mit ihrem legitimen Anliegen nicht bekämpfen, wenngleich sie dann vielleicht nicht so leicht umzusetzen ist, das haben wir schon bei der letzten BVG-Revision gesehen. Das Anliegen aber kann nicht im Ernst bestritten werden.