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AB 151201

Egerszegi-Obrist Christine · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2013-09-17

Wortprotokoll

Es geht um die Korrektur der zwischen 1996 und 2011 bezahlten Prämien. Die obligatorische Krankenversicherung wird nach Artikel 60 Absatz 1 KVG nach dem Ausgabenumlageverfahren finanziert. Die Prämien können nach den ausgewiesenen Kosten kantonal abgestuft werden. Die Differenz zwischen den in einem Kanton anfallenden Einnahmen - primär Prämien, Kapitalerträge und allfällige Beiträge aus dem Risikoausgleich - und den in diesem Kanton anfallenden Ausgaben - Versicherungsleistungen, Bildung und Auflösung von Rückstellungen, allfällige Abgaben in den Risikoausgleich und Verwaltungskosten - ergibt einen positiven oder einen negativen Saldo. Da die Mittel der sozialen Krankenversicherung nur zu deren Zweck verwendet werden dürfen, fliessen die Saldi in die Reserven, oder sie verringern die Reserven. Für die Benennung dieser Überschüsse bzw. Defizite wird der Begriff der "zu viel" oder "zu wenig bezahlten Prämien" verwendet.

So entstand in etlichen Kantonen seit der Einführung des KVG im Jahre 1996 bis heute ein grosses finanzielles Ungleichgewicht zwischen den einbezahlten Prämien und den bezogenen Leistungen. Das hiess beispielsweise, dass ein Versicherter der Kasse X in Genf sehr hohe Prämien bezahlte, obwohl seine Kasse eine 400-prozentige Reserve hatte. Das führte zu verschiedenen Vorstössen und auch zu zwei Standesinitiativen, des Kantons Genf und des Kantons St. Gallen, denen das Parlament allen zugestimmt hat. Das wiederum führte dazu, dass der Bundesrat im Februar 2012 im Auftrag des Parlamentes seinen Vorschlag zur Korrektur der zwischen 1996 und 2011 bezahlten Krankenkassenprämien vorlegte. Er sah vor, dass Versicherte in Kantonen, in denen zu wenig Prämien bezahlt worden waren, faktisch während sechs Jahren auf die Rückerstattung der CO2-Abgabe verzichten sollten. Das macht etwa 50 Franken pro Versicherten pro Jahr. Die so freiwerdenden Gelder sollten an die Versicherten in jenen Kantonen verteilt werden, in denen zu viel bezahlte Prämien verzeichnet worden waren. Die SGK-SR befasste sich an sieben Sitzungen zwischen April 2012 und Juli 2013 mit diesem Thema. Sie hörte die Kantone, die sich nicht einig waren, dreimal an und suchte mit allen Beteiligten nach Alternativen. Im Januar 2013 kam sie dann zum Schluss, dass es angesichts der zahlreichen Wohnorts- und Kassenwechsel keine Lösung gebe, die nicht neue Ungerechtigkeiten schaffe. Sie beschloss daraufhin, auf die Vorlage nicht einzutreten. Das stiess jedoch besonders in der Westschweiz und in den Kantonen Tessin und Zürich auf ausserordentlichen Widerstand. Es hagelte Protestbriefe und offizielle Beschwerden von Kantonsparlamenten; u. a. verabschiedeten drei Kantonsparlamente einstimmig Motionen, in denen ein sofortiger Zahlungsstopp in den nationalen Finanzausgleich gefordert wurde.

Um diese Spirale zu stoppen, beschloss die Kommission im Februar 2013, auf das Geschäft zurückzukommen, da die Kantone und Herr Bundesrat Berset Bereitschaft signalisiert hatten, einen neuen Vorschlag auszuarbeiten, hinter dem die grosse Mehrheit der Kantone stehen würde. Daraufhin wurde im Mai 2013 tatsächlich ein neuer Vorschlag präsentiert, einer, der von zwanzig Kantonen unterstützt wurde; zwei Kantone lehnten ihn ab, und vier enthielten sich der Stimme. Dieser neue Vorschlag enthält folgende Eckwerte: Es sollen 800 Millionen Franken, also die Hälfte von dem, was ursprünglich zur Debatte stand, zwischen den Versicherten umverteilt werden. An der Finanzierung sollen sich die Versicherten, die Versicherer und der Bund beteiligen. Ein Drittel der Summe, das sind 266 Millionen Franken, soll nach dem ursprünglichen Modell des Bundesrates im Rahmen der Rückerstattung der CO2-Abgabe umverteilt werden.

Ein weiteres Drittel, also ebenfalls 266 Millionen Franken, sollen die Versicherer in einen Fonds einzahlen. Aus diesem werden dann Prämienabschläge für Versicherte in jenen Kantonen finanziert, in denen zu viel Prämien bezahlt worden sind. Die Krankenkassen müssen pro Versicherten 33 Franken in den Fonds einzahlen. Sie können den Betrag aus überschüssigen Reserven nehmen, falls sie solche haben. Wenn sie keine überschüssigen Reserven haben, müssen sie von den Versicherten einen einmaligen Prämienzuschlag erheben.

In den Fonds, aus dem Prämienabschläge finanziert werden, soll auch der Bund 266 Millionen Franken einzahlen, womit er das letzte Drittel abdeckt.

Der ganze Ausgleich wird abgestimmt auf das Inkrafttreten des neuen Krankenversicherungsaufsichtsgesetzes, das wir ja in der letzten Frühjahrssession verabschiedet haben, denn dieses soll in Zukunft verhindern, dass die Versicherten wieder in einem Kanton zu viel und im anderen zu wenig Prämien zahlen, und das über längere Zeit. Diese Umverteilung von Geldern soll innerhalb von drei Jahren abgewickelt werden.

Es war ein langer und schwieriger Weg zu diesem Kompromiss. In der Gesamtabstimmung stimmte die SGK dieser Lösung mit 11 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung zu. Wir sind uns sehr wohl bewusst, dass auch diese Lösung nicht jedem Einzelfall gerecht werden kann. Aber es handelt sich um einen politischen Kompromiss.

Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten. [PAGE 770]