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Schwaller Urs · Ständerat · 2013-09-17

Schwaller Urs · Ständerat · Freiburg · Fraktion CVP-EVP · 2013-09-17

Wortprotokoll

Der Vorschlag für eine Gesamtsumme an auszugleichenden Geldern in der Höhe von 800 Millionen Franken und die Aufteilung unter den drei Zahlern ist ein politischer Entscheid, das haben wir nun in verschiedenen klagenden und beklagenden Tonlagen gehört. Das Mass des politisch Erträglichen wird aber gesprengt, wenn man auch noch sagt, man nehme nur die zwölf Jahre vor Inkrafttreten des Bundesgesetzes betreffend die Aufsicht über die soziale Krankenversicherung (KVAG). Wann dieses Gesetz allenfalls in Kraft treten wird, steht heute nicht fest. Zwei Vorredner haben es gesagt: Der Nationalrat hat die von unserem Rat angenommene Vorlage an den Bundesrat zurückgewiesen. Diese Vorlage sieht ja gerade auch eine Lösung für die Zukunft vor. Das hätte uns gestattet, einerseits die Vergangenheit und andererseits gleich anschliessend auch die Zukunft bzw. die künftigen Jahre zu regeln.

Die Rückweisung, dies nur nebenbei gesagt, ist selbstverständlich das gute Recht des Nationalrates. Ich bin aber ganz und gar nicht überzeugt, dass das auch im Interesse insbesondere der Versicherungen ist. Unser Vorschlag war ausgewogen, und in den bevorstehenden Abstimmungen - ich denke gerade an diejenige über die Einheitskasse - wäre es sicher einfacher gewesen, auf ein funktionierendes KVAG hinweisen zu können.

Aber das ist jetzt einmal Tatsache. Mit der Rückweisung der Vorlage wird eine Inkraftsetzung dann wahrscheinlich 2014, 2015 oder sogar erst 2016 erfolgen - wie es der Bundesrat angesichts des angeschlagenen Tempos gesagt hat: Wir haben bis zum heutigen Tag achtzehn Monate gebraucht. Damit beginnt der Zeitraum der zwölf Jahre, welcher in Betracht gezogen wird, vielleicht im Jahr 2002, 2003 oder 2004. Ich garantiere Ihnen, dass am Schluss die Zahl der Empfängerkantone nicht mehr dieselbe sein wird, wie sie unserer Lösung aufgrund des letzten Kompromissvorschlags der Kantone zugrunde lag. Dann wird, und auch das ist so sicher wie das Amen in der Kirche, die Diskussion erneut aufflammen. Die Minderheit schlägt Ihnen deshalb vor, die gesamte Zeitdauer, also von 1996 bis zum Inkrafttreten des KVAG, in die Berechnung mit einzubeziehen. Nur dieses Vorgehen ist für jeden Kanton erklärbar und nachvollziehbar. Und vor allem werden wir dann tatsächlich eine Regelung der Vergangenheit über die gesamte Dauer hinweg haben und nicht bloss über einen Ausschnitt.

Ich ersuche Sie in diesem Sinn, die Minderheit zu unterstützen.