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preparatory:AB 151272

Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · Thurgau · Fraktion CVP-EVP · 2013-09-17

Wortprotokoll

Ich beantrage den Zusatz "Verfahren nach dem 1-Schritt-Prinzip", welches auch das Verfahren für den Schritt vom vorgelagerten Lieferanten zum nachgelagerten Käufer genannt werden kann. Die französische Fassung ist mit der Formulierung "selon le principe du un pas en avant, un pas en arrière" übrigens klarer. Ich beantrage mit dem Zusatz, dieses Prinzip aufzunehmen.

Im Lebensmittelbereich sind die Rückverfolgungssysteme ein sehr kostenintensiver Faktor. Systeme zur Rückverfolgung über die gesamte Lebensmittelkette hinweg sind in der Praxis schlichtweg nicht umsetzbar. Denken Sie zum Beispiel an einzelne Gewürze und sogenannte zusammengesetzte Produkte. Es müssten im Extremfall auch mit grossem Aufwand grenzüberschreitende, weltweit einheitliche Datenbanken aufgebaut werden, die es von den einzelnen Lebensmittelbetrieben zu nutzen gälte. Der administrative Aufwand wäre für die einzelnen Betriebe riesig und würde zu grossen Wettbewerbsnachteilen führen.

Wir sollten deshalb auf Gesetzesstufe Klarheit schaffen. In Bezug auf die nachgelagerten Stufen geht aus dem Text der Kommission hervor, dass nur die nächste Stufe der Abnehmer betroffen ist. Bei den Lieferanten herrscht aber Unklarheit über die Anzahl der Stufen, über welche etwas zurückzuverfolgen ist. Mit meinem Antrag versuche ich, diese Bestimmung zur Rückverfolgbarkeit und zur damit verbundenen Verantwortlichkeit klarer zu formulieren und diese Elemente im Gesetz so auch verbindlich zu regeln. Auch wenn diese Formulierung - ich muss es sagen - noch nicht das Gelbe vom Ei ist, wäre doch damit die Chance grösser, in der nächsten Runde eine bessere Formulierung zu finden.

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