Vallender Dorle · Nationalrat · 2001-10-03
Vallender Dorle · Nationalrat · Appenzell A.-Rh. · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-10-03
Wortprotokoll
Eines der Ziele des Parlamentsgesetzes ist es, die Motionen gegenüber den Parlamentarischen Initiativen aufzuwerten, damit sie wieder attraktiver werden. Um dieses Ziel zu erreichen, sind aber mindestens zwei Vorkehrungen nötig:
1. Es darf nicht mehr möglich sein, Motionen in Postulate umzuwandeln, damit klar entschieden werden kann, ob wir uns des Anliegens des Motionärs oder der Motionärin annehmen wollen.
2. Der Rat ist zu verpflichten, die Motion tatsächlich innerhalb der Frist von zwei Jahren bis zur "Guillotine" der automatischen Abschreibung zu behandeln. Wenn dies aber wegen grosser Arbeitsbelastung nicht möglich sein sollte, hat er sie auch später noch zur Abstimmung zu bringen. Nur so ist gewährleistet, dass sich das einzelne Ratsmitglied mit seinem Anliegen ernst genommen fühlt und nicht nach der automatischen Abschreibung des Vorstosses nach zwei Jahren dieselbe Motion wieder neu einreichen muss.
Die Kommissionsmehrheit will dagegen an der bisherigen Praxis festhalten und hofft, dass sich die Motionen innerhalb von zwei Jahren von alleine erledigen. Dem kann sich die Minderheit II nicht anschliessen; denn wer das Recht auf einen parlamentarischen Vorstoss, d. h. auf eine Motion, hat, dem ist andererseits auch eine faire Behandlung seines Vorstosses zu garantieren.
Mit der Möglichkeit der automatischen Abschreibung nach zwei Jahren werden die meisten Motionen zur Fiktion; man könnte sie genau so gut sofort im Papierkorb entsorgen.