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Humbel Ruth · Nationalrat · 2014-03-05

Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · Fraktion CVP-EVP · 2014-03-05

Wortprotokoll

Diese Vorlage ist grundsätzlich falsch, aber sie ist politisch nötig. Juristisch ist die Sache [PAGE 64] klar: Es gibt im Krankenversicherungsgesetz kantonale Prämien, aber es gibt keine kantonalen Reserven. Wenn wir also über sogenannte kantonale Reserven sprechen, geht es um eine rein kalkulatorische Grösse, eine fiktive Aufteilung des Reservefonds auf die Kantone.

Es mag sein, dass in den Anfangsjahren nach Einführung des KVG bei der Berechnung und Genehmigung der Prämien kantonal zu wenig auf eine ausgewogene Entwicklung der Kosten und Prämien geachtet wurde. Wenn dem so war, trägt die Aufsichtsbehörde bzw. tragen die Vorgängerin und die Vorgänger des heutigen Gesundheitsministers ganz klar die Hauptverantwortung. Alle Prämien werden vom BAG geprüft und bewilligt.

Es wird nun der Eindruck vermittelt, dass die Versicherten in gewissen Kantonen, namentlich in Zürich, Genf, Waadt und Tessin, systematisch ausgebeutet worden seien und in anderen Kantonen, namentlich im Kanton Bern, systematisch bevorzugt worden seien. Der Bevölkerung der Kantone, welche Rückzahlungen fordern, wird von Politikern vorgegaukelt, sie hätten namhafte Beträge zu erwarten. Das stimmt so natürlich nicht: Nimmt man beispielsweise den Kanton Zürich, der über 16 Jahre bis 2011 angeblich 465 Millionen Franken zu viel bezahlt haben soll, so entspricht das 9 Promille der Leistungen oder 20 Franken pro Person und Jahr. Hätten die Versicherten im Kanton Zürich alle zu einer günstigen Krankenkasse gewechselt, hätte pro Person ein Vielfaches dieses Betrags eingespart werden können. Wenn man schon Gerechtigkeit herstellen möchte, dann müsste auch berücksichtigt werden, dass gerade im Kanton Zürich die Stadtbevölkerung von der Landbevölkerung massiv subventioniert wird.

Die Kantone haben sich darauf geeinigt, 800 Millionen Franken umzuverteilen. Je ein Drittel wird durch den Bund, die Versicherten und über die Reserven der Versicherer finanziert. Der Betrag von 800 Millionen Franken bleibt immer gleich, unabhängig davon, wie viele Jahre berücksichtigt werden. Das führt zu sonderbaren Effekten und zu unterschiedlichen Resultaten für die einzelnen Kantone.

Nach der ersten Methode hätte beispielsweise Basel-Stadt bis im Jahr 2011 70 Millionen Franken Prämien zu viel bezahlt, mit der neuen Methode sind es nun genau 73 Millionen Franken zu wenig. Im Jahr 2012 sind es noch 50 Millionen Franken zu wenig. Das heisst, der Kanton Basel-Stadt wird vom Nehmer- zum Geberkanton. Umgekehrt läuft es für den Kanton Zug: Hat Zug bis 2011 nach der ersten Methode 26 Millionen Franken zu wenig bezahlt, sind es mit der neuen Methode 1,7 Millionen Franken zu viel und 2012 schon 8 Millionen Franken zu viel. Für den Kanton Genf geht das Guthaben allmählich etwas zurück: Bis 2011 soll er 351 Millionen Franken zu viel bezahlt haben, 2012 waren es noch 262 Millionen Franken. Insgesamt sollen je nach Jahr und Methode sechs bis acht Kantone zu viel bezahlt haben, die restlichen zu wenig. Das sind immer Gesamtzahlen. Die Situation ist jedoch je nach Versicherer unterschiedlich.

Zudem trifft es jene Versicherten ganz dumm, welche von einem Nehmer- in einen Geberkanton gezügelt sind, zum Beispiel von Zürich oder Lausanne nach Bern. Sie haben vermeintlich lange Zeit zu hohe Prämien bezahlt und werden nun zur Kasse gebeten, weil sie von einem Nehmer- in einen Geberkanton gezügelt sind. Wenn wir dieser Korrektur von vermeintlich zu viel und zu wenig bezahlten Prämien zustimmen, hat das nichts mit Recht oder Gerechtigkeit zu tun und schon gar nichts mit Versicherungsmathematik. Es ist einfach die Erledigung eines politischen Schreckgespenstes.

Die CVP/EVP-Fraktion tritt auf die Vorlage ein und unterstützt die Fassung der nationalrätlichen Kommission, die einen Endtermin setzt. Der Prämienausgleich soll für die Jahre 1996 bis 2013 erfolgen. Der Vollzug erstreckt sich über drei Jahre, weshalb das Inkrafttreten so gesetzt werden muss, dass die ganze Abwicklung über die Jahre 2015 bis 2017 erfolgen kann. Wir wollen keine Verknüpfung mit dem KVAG, wie es der Bundesrat ursprünglich vorgesehen hat. Es besteht auch kein innerer Zusammenhang zwischen den beiden Vorlagen. Wir regeln heute die Vergangenheit, ignorieren dabei versicherungsmathematische und rechtliche Grundsätze und setzen uns über Verjährungsfristen nach KVG und OR hinweg. Ungeachtet der berücksichtigten Jahre werden 800 Millionen Franken verteilt, unabhängig davon, ob wir das Ganze jetzt bereinigen oder ob wir noch ein Jahr oder zwei Jahre zuwarten. Im KVAG hingegen sollen die Rechtsgrundlagen geschaffen werden, um die Aufsicht zu stärken. Es geht darum, der Aufsichtsbehörde die notwendigen Instrumente zu geben, sofern sie nicht bereits heute mit dem KVG zur Verfügung stehen.

Die CVP/EVP-Fraktion ist bereit, das KVAG zu beraten und die allfällige Gesetzeslücke zu füllen, damit die Aufsicht notwendige Prämienanpassungen verfügen kann. Solche Rückerstattungsübungen, wie wir sie nun vornehmen, dürfen aber keinesfalls weitergeführt werden. Eine Prämie muss mit der Genehmigung rechtskräftig werden und darf nicht im rechtsunsicheren Zustand schweben, um im Nachhinein allenfalls wieder korrigiert zu werden. Die Prämien sind und bleiben kantonal. Es gibt aber auch künftig keine kantonalen Reserven. Es dürfen auch keine kantonalen Reserven konstruiert werden. Dabei ist klar, dass die kantonalen Prämien im Verhältnis zu den kantonalen Kosten plausibel sein und versicherungsmathematisch korrekt berechnet werden müssen. Wenn die Aufsicht gestärkt wird, muss sie für ihre Entscheide Verantwortung übernehmen. Selbst wenn im Nachhinein Fehleinschätzungen erkannt werden, dürfen genehmigte Prämien nicht wieder infrage gestellt werden.

Zusammenfassend wird die CVP/EVP-Fraktion auf die Vorlage eintreten und den Anträgen der Kommission folgen.

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