Hess Lorenz · Nationalrat · 2014-03-05
Hess Lorenz · Nationalrat · Bern · Fraktion BD · 2014-03-05
Wortprotokoll
Die BDP-Fraktion lehnt die Volksinitiative "für eine öffentliche Krankenkasse" entschieden ab. Wir möchten eine Verbesserung des Schweizer Gesundheitssystems mit echten Reformen ohne Verstaatlichung bewirken. Nebst der Einschränkung der Wahlfreiheit unterbindet eine Einheitskasse lediglich den Wettbewerb und die Selbstbestimmung, ohne irgendein echtes Problem zu lösen. Wie äussert sich diese Wettbewerbsbehinderung durch eine Einheitskasse?
1. Bei der Verwaltung einer Einheitskasse fehlen die effizienzsteigernden Impulse durch die Mitbewerber, also durch die Konkurrenz, wodurch Kosteneinsparungen schlussendlich natürlich verhindert werden. Konkurrenz ist wichtig, sie hat ein Kontrollelement, und sie wirkt effizienzfördernd - das gilt auch in der Privatwirtschaft.
2. Es fehlt bei einer Einheitskasse der Anreiz, Kunden - es geht schliesslich um Kunden -, sprich Patientinnen und Patienten, möglichst freundlich und kompetent zu beraten. Die verschiedenen Krankenkassen müssen, wenn sie im Wettbewerb sind, bestrebt sein, ihre Kunden möglichst optimal zu betreuen. Da kann ich an das Votum von Kollegin Fehr [PAGE 79] anschliessen, die gesagt hat, das Wichtigste sei, sich um die Patientinnen und Patienten zu kümmern. Die Frage, ob eine staatliche Stelle sich besser um Patientinnen und Patienten kümmert als eine privatwirtschaftlich organisierte, können Sie selber beantworten.
3. Die Krankenkassen, die verschiedenen Anbieter betreiben unterschiedliche Rechnungs- und Kontrollsysteme. Sie können die Zahlen und die Jahresberichte der Anbieter anschauen: Jährlich werden x Millionen von Rechnungen kontrolliert, und es werden Forderungen mit Kosten in der Höhe von mehreren Millionen Franken dann auch zurückgewiesen. Durch diese verschieden ausgerichteten Kontrollsysteme der Kassen können Missbräuche schneller erkannt und verhindert werden. Bei einem einzigen Kontrollsystem, wie es in einer Einheitskasse der Fall wäre, ist diese Kontrolle zwangsläufig bedeutend geringer, und das würde den Missbrauch erleichtern.
Lediglich in einem Punkt erachtet die BDP-Fraktion es als sinnvoll, den Wettbewerb einzuschränken, nämlich bei der Abwerbung junger, gesunder Versicherter. Das Abwerben dieser sogenannten guten Risiken - es handelt sich um etwa 6 bis 8 Prozent - und vor allem der damit verbundene Kassenwechsel verursachen unnötigerweise jährliche Kosten von mehreren Hundert Millionen Franken. Diesbezüglich fordern wir eine sachgerechte, zweckdienliche Anpassung des Risikoausgleichs, um dieser berühmten Jagd nach guten Risiken entgegenzuwirken. Den effizientesten Weg dafür sehen wir im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsprozesses, wie er ja auch bereits aufgegleist ist.
Auch eine Einheitskasse ist nicht das gute Mittel, um die Gesundheitskosten zu zügeln; das wurde hier schon mehrfach erwähnt. Man braucht nur zu schauen, wo die Kostentreiber sind. Die Kostentreiber sind erkannt: Es ist die Ausweitung des Leistungsangebotes, die diese Kosten verursacht, und nicht die zwischen 5 und 10 Prozent liegenden Verwaltungskosten der Krankenversicherer. Es ist zu befürchten, dass es bei der Einheitskasse und -krankenversicherung gleich wie bei der seit eh und je staatlichen Invalidenversicherung herauskommt: Wenn die Kosten steigen, wagen es in der Regel die politischen Instanzen nicht oder nur zaghaft, die Beiträge, sprich die Prämien, zu erhöhen.
Eine Einheitskasse ist ganz klar auch der erste Schritt zu gesamtschweizerischen Einheitsprämien. Die Folge davon ist auch klar, nämlich eine noch grössere oder ungerechtere Umverteilung.
Zusammenfassend ist es klar: Eine Einheitskasse bedeutet mittelfristig eine Verstaatlichung des gesamten Gesundheitswesens. Das wäre in unseren Augen eine fatale Fehlentwicklung, und zwar zulasten der Patientinnen und Patienten.
Deshalb empfehlen wir Ihnen ganz klar die Ablehnung dieser Initiative.