Humbel Ruth · Nationalrat · 2014-03-05
Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · Fraktion CVP-EVP · 2014-03-05
Wortprotokoll
Aus den Ausführungen der Minderheitssprecherin könnte man folgern, wir hätten eine miserable Gesundheitsversorgung. Das Gegenteil ist aber der Fall: Wir haben ein hervorragendes Gesundheitswesen und werden vom Ausland darum beneidet. Der Zugang zu einer guten Versorgung ist für alle Patientinnen und Patienten sichergestellt. Im internationalen Vergleich haben wir die höchste Dichte an medizinischem Personal, seien es Ärzte oder Pflegende. Wenn wir mit einer Krankenkasse oder mit [PAGE 77] einem Arzt nicht zufrieden sind, können wir die Kasse oder den Arzt wechseln. Für Angehörige der unteren Einkommensschichten werden die Prämien verbilligt. Die Patientenzufriedenheit ist gross, und die Versicherten sind mit ihrer Krankenkasse zufrieden. Wieso also soll unser gut funktionierendes Gesundheitswesen verstaatlicht werden? Eine öffentliche Krankenkasse bedeutet nichts anderes als eine Verstaatlichung des Gesundheitswesens.
Wir haben das System des regulierten Wettbewerbs, eine Mischung von staatlicher Regulierung und Wettbewerb. Dieses System will die CVP/EVP-Fraktion nicht aufs Spiel setzen. Wir wollen und können es optimieren. Auf der Kassenseite gibt es Konkurrenz und Wettbewerb. Wir haben Wahlfreiheit: Wir können unsere Franchise wählen, wir können das Hausarztmodell wählen, und wir können die Krankenkasse wechseln. Mit meiner Fraktion will ich diese Freiheiten erhalten, was mit einer "Monokrankenkasse" nicht möglich ist. Wir fordern auch mehr Transparenz bezüglich Qualität und bezüglich Kosteneffizienz der Leistungserbringer, damit die Versicherten auch bei den Leistungserbringern eine echte Wahlmöglichkeit bekommen.
Optimieren wollen wir das System mit der Verfeinerung des Risikoausgleichs, was bereits Bestandteil der Managed-Care-Vorlage war, die dann von der Linken bekämpft und vom Volk abgelehnt wurde. Bereits in der Wintersession haben wir in diesem Rat die Vorlage zur Verfeinerung des Risikoausgleichs beschlossen; der Ständerat hat das letzten Montag ebenfalls getan, sodass diese Vorlage in die Schlussabstimmung kommen wird.
Zweifellos gibt es gewisse Ärgernisse: Leistungserbringer fühlen sich von den Krankenversicherern schikaniert, wenn Honorarforderungen begründet werden müssen, und wir alle ärgern uns über die Telefonwerbung. Daraus zu schliessen, eine Einheitskasse sei die Lösung, ist aber ein Trugschluss. Eine Einheitskasse ist schlimmer als eine blosse Scheinlösung: Sie ist eine gefährliche Therapie mit gravierenden Folgen. In der Gesundheitsversorgung richtet sich die Therapie in Form und Dosis nach der Diagnose. Eine Grippe wird nicht mit Chemotherapie behandelt. Wegen ärgerlicher Telefonanrufe oder missliebiger Werbung sollten wir nicht übertherapieren und das Gesundheitswesen verstaatlichen.
Das grösste Problem in unserem Gesundheitswesen sind die Mengenausweitung und die unverhältnismässig stark ansteigenden Kosten. Dafür bietet die vorliegende Initiative keine Lösung. Sie hat nur die Verwaltungskosten der Versicherer im Visier. Das sind gerade mal 5 Prozent der Kosten. Von 100 Franken Prämien, die wir bezahlen, gehen 5 Franken an die Verwaltung. Die Initiative will da sparen, und bei den anderen 95 Franken will sie gar nichts tun. Aber auch eine öffentliche Krankenkasse muss funktionieren, braucht Personal, kostet, ohne Verwaltungskosten funktioniert auch sie nicht.
Die Gesundheitskosten dürften mit einer Einheitskasse aber noch stärker ansteigen. Gemäss Initiativtext sind Leistungserbringer im Führungsorgan vertreten. Sie werden daher selber höhere Tarife beschliessen können und diese sicher nicht zu niedrig halten. Eine Einheitskasse wird daher kostentreibend wirken, was dazu führen wird, dass die Kantone einschränkende Massnahmen ergreifen müssen, wie eine Begrenzung der Wahl der Leistungserbringer für Patienten und hoheitlich festgesetzte Tarife für Leistungserbringer. Mit dem Verlust der Kassenwahl geht auch die freie Arztwahl verloren, und Ärzte werden zu Staatsangestellten.
Die Kosten eines Systemwechsels wären enorm. Das Winterthurer Institut für Gesundheitsökonomie hat letzten Sommer Zahlen präsentiert. Alleine die Umstellung auf eine Einheitskasse würde die Schweizer Bevölkerung rund 2 Milliarden Franken kosten, also 2 Milliarden an Prämiengeldern, ohne irgendwelchen Nutzen für Versicherte und Patienten. Die Ostschweizer Kantone haben 2010 eine Studie über einen Systemwechsel zu kantonalen Einheitskassen in Auftrag gegeben. Die Wechselkosten für die Versicherten werden auf 300 Millionen Franken geschätzt. Die Studie kam dann zum Schluss, dass diese Kosten mit dem Risikoausgleich reduziert werden können, eine Einheitskasse aber nicht zu den erwarteten Einsparungen führen würde und Effizienzsteigerungen bei Leistungserbringern gehemmt würden. Die Kantone haben in der Folge davon abgesehen, kantonale Einheitskassen zu fordern.
Regelmässig wird die Suva als Beispiel einer Einheitskasse bemüht. Die Suva ist aber keine Einheitskasse, sondern hat ein Teilmonopol für besonders unfallgefährdete Berufe. Sie versichert die Hälfte der Arbeitnehmenden, und ein Fünftel der Betriebe ist bei der Suva versichert. Die Suva steht also in Konkurrenz zu den Privatversicherern. Abgesehen davon, dass für die Unfallversicherer das Taggeld entscheidender ist als die Krankheitsbehandlung oder die Kosten für die Krankheitsbehandlungen, gibt das Unfallversicherungsgesetz den Versicherern grosse Einfluss- und Steuerungsmöglichkeiten betreffend die Behandlung, während das Krankenversicherungsgesetz solche Möglichkeiten den Krankenversicherern nicht gibt. Unfallversicherer haben Zugang zu wesentlichen Daten wie genauen Diagnosen und Prozeduren, während den Krankenversicherern detaillierte Informationen vorenthalten werden. Ich bin gerne bereit, den Krankenversicherern die gleichen Instrumente und Interventionsmöglichkeiten zu geben, wie sie die Unfallversicherer haben. Ich lade daher auch die Initianten ein, entsprechende Anpassungen im Krankenversicherungsgesetz zu unterstützen.
Wir haben in der Schweiz nur eine Einheitskasse, nämlich die Invalidenversicherung. Die Invalidenversicherung hat immer noch 14 Milliarden Franken Schulden. Sie wird über kantonale Ausgleichsstellen abgewickelt. Der Vollzug ist trotz Einheitskasse bekanntlich je nach Kanton unterschiedlich.
Die CVP/EVP-Fraktion hat bereits in den Jahren 2003 und 2007 ähnliche Initiativen abgelehnt. Wir sind für den regulierten Wettbewerb, für die Verfeinerung des Risikoausgleichs sowie für eine funktionierende Aufsicht. Wir wollen aber keine kostspieligen Experimente zum Nachteil der Patientinnen und Patienten sowie des Gesundheitssystems und lehnen diese Initiative ab.