preparatory:AB 151379
Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-03-13
Wortprotokoll
Ich möchte vorerst festhalten, worum es hier nicht geht: Es geht hier nicht um die Frage der Parteienfinanzierung. Es geht einzig und allein um die Frage, wie das Politsponsoring in Form von Beiträgen an politische Parteien steuerlich behandelt wird. Nur das ist Gegenstand dieser parlamentarischen Initiative.
Nach geltendem Recht - ich habe dazu verschiedene Anfragen deponiert, der Bundesrat hat sie jeweils beantwortet - können Beiträge von Unternehmungen an politische Parteien im Rahmen des Politsponsorings als geschäftsmässig begründeter Aufwand geltend gemacht werden. Das reduziert den Reingewinn. Eine Voraussetzung dazu, auch das ist steuerlich klar, ist eine Information über diese Beiträge. Und das Politsponsoring ist, auch das steht fest, anders als Beiträge von natürlichen Personen an Parteien, betragsmässig nicht limitiert.
Wenn man sich nun die Praxis anschaut, muss man feststellen: Es geht um Steuerfragen; im Steuerrecht müsste alles haargenau reglementiert sein, damit wir eine rechtsgleiche Behandlung haben. Aber die Realität zeigt ein völlig anderes Bild:
1. Der Begriff des Politsponsorings in Form von Beiträgen juristischer Personen an die Parteien ist unklar. Der Bundesrat bezieht sich in seiner Antwort auf die Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichtes des Kantons Zürich. Da wird festgehalten: Sponsoring ist immer dann zum Abzug zulässig, geschäftsmässig begründet, wenn die Aufwendungen im Interesse des Unternehmensziels getätigt werden und den Charakter von Werbung haben. Es wird auch festgehalten, es gehe hier nicht nur um Kampagnen, sondern auch Beiträge an Parteien könnten darunterfallen. Sie sehen bereits jetzt: Es ist völlig unklar, wann ein Beitrag an eine Partei geschäftsmässig begründeter Aufwand sein kann, wann er Werbecharakter hat. Hat ein Beitrag an die SVP oder an die SP Werbecharakter? Darüber scheiden sich wahrscheinlich dann einmal die Geister.
2. Es steht auch fest, dass solche Beiträge öffentlich gemacht werden müssen. Es ist damit nicht die Öffentlichkeit gemeint, wie man meinen könnte, wenn man von Demokratie spricht, sondern es sind nur die Steuerbehörden, die davon Kenntnis erhalten. Es fehlt jede Information über die Veranlagungspraxis der Kantone in dieser Sache.
3. Es ist auch offen, in welcher Höhe solche Beiträge als geschäftsmässig begründeter Aufwand zugelassen werden können. Gibt es eine Limite, ja oder nein? Wann ist eine solche Parteienunterstützung werbewirksam, wann nicht? Wann dient sie dem Unternehmenszweck? Das sind alles Fragen, die im Ermessen des einzelnen Veranlagungsbeamten, der einzelnen Veranlagungsbeamtin liegen. So kann es ja nicht sein.
Meine Schlussfolgerung - und deshalb habe ich die parlamentarische Initiative eingereicht -: Es herrscht keinerlei Transparenz in Bezug auf die steuerliche Abzugsfähigkeit, es herrscht keinerlei Transparenz in Bezug auf die beitragsmässige Beschränkung. Irgendwo war einmal zu lesen, ein Beitrag an einen Sportverein von maximal 5 Prozent des Umsatzes könne als geschäftsmässig begründet angesehen werden. Aber wie ist es bei einem Beitrag an eine Partei? Wie ist es, wenn die CS den Freisinn unterstützt? Bis zu welchem Betrag kann man es noch als werbewirksam oder gar als geschäftsmässig begründet betrachten? All das ist unklar.
Etwas Transparenz wollte Herr Ständerat Minder schaffen: Er verlangte, dass Beiträge an Parteien oder Komitees bei den Publikumsgesellschaften im Rahmen des Geschäftsberichtes an der Generalversammlung vorgelegt werden müssten. Doch nicht einmal diesen kleinen Schritt in Richtung mehr Transparenz und vielleicht auch in Richtung mehr Demokratie hiess die Mehrheit gut. Die parlamentarische Initiative ist in der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates abgelehnt worden. Sie sehen, wie es steht.
Ich ersuche Sie, meiner parlamentarischen Initiative Folge zu geben. Sie sichern mit der Ausführungsgesetzgebung eine rechtsgleiche Behandlung aller Steuerpflichtigen. Sie sichern die Transparenz beim Sponsoring von Parteien - das ist demokratiepolitisch wichtig -, und Sie sorgen in einem sehr heiklen Bereich endlich für Rechtssicherheit. Allein das müsste für die bürgerlichen Parteien schon ein Grund sein, meiner parlamentarischen Initiative Folge zu geben.