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Jositsch Daniel · Nationalrat · 2014-03-13

Jositsch Daniel · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-03-13

Wortprotokoll

Die parlamentarische Initiative unserer ehemaligen Ratspräsidentin und Kollegin Chiara Simoneschi-Cortesi wurde in der ersten Kommissionssitzung behandelt, an der ich in diesem Rat teilnehmen durfte; ich kann mich also bestens daran erinnern. Und deshalb weiss ich auch, dass ich ihr - damals gegen meine Fraktion - Folge gegeben habe. Mittlerweile stehe ich aber hier und schlage Ihnen im Namen der Mehrheit der Kommission vor, dem Vorstoss keine Folge zu geben. Warum?

Die Argumente, die Herr Guhl als Vertreter der Kommissionsminderheit vorgebracht hat, sind weitgehend richtig. Selbstverständlich ist das ein Thema, mit dem wir uns beschäftigen müssen. Es geht darum, dass Strafregisterauszüge angefordert werden können von Organisationen, die - sei es im beruflichen Rahmen, sei es im privaten Bereich - Personen anstellen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten. Wir haben deshalb in Zusammenhang mit der gesamten Gesetzgebung betreffend Berufstätigkeitsverbot und [PAGE 334] Rayonverbot über dieses Thema gesprochen. Unsere Kommission und vor wenigen Monaten, nämlich in der Wintersession, auch dieser Rat haben im Rahmen der Gesetzesarbeiten zum Berufs- und Rayonverbot entschieden, dass ein Strafregisterauszug nicht obligatorisch präsentiert werden muss, sondern fakultativ. Jetzt können wir das Gleiche natürlich noch einmal diskutieren, aber wir haben es, wie gesagt, eigentlich so festgelegt. Der Vorstoss ist in diesem Sinne überflüssig; auch ich, der ich damals dem Vorstoss zugestimmt habe, sehe keine Notwendigkeit mehr, warum man der Initiative jetzt Folge geben sollte, weil wir das Thema ja behandelt haben.

Jetzt können Sie natürlich sagen, das sei ein Fehler gewesen, man müsse obligatorisch einen Strafregisterauszug vorweisen. Herr Guhl hat - etwas zugespitzt formuliert - in den Saal gerufen: "Was nützt denn das ganze Gesetz, wenn wir hier nicht zwingend einen Strafregisterauszug vorlegen müssen?" Nun, das Gesetz nützt natürlich sehr wohl, denn die Kommissionsmehrheit möchte ja das Präsentieren eines Strafregisterauszuges keineswegs verbieten, im Gegenteil. Wir sind einfach der Meinung, dass die zuständigen Organisationen, Einheiten, Unternehmungen usw. die Verantwortung sehr gut selber tragen können und dass wir nicht einen staatlichen Zwang ausüben müssen - einmal abgesehen davon, dass es relativ schwierig wäre, das durchzusetzen.

Von dem her ist die Kommission für Rechtsfragen mit 17 zu 8 Stimmen zur Ansicht gelangt, dass das Anliegen durchaus berechtigt ist, dass es aber mit den bereits erfolgten Gesetzgebungsarbeiten im Zusammenhang mit dem Berufsverbot, dem Tätigkeitsverbot und dem Rayonverbot für pädosexuelle Straftäter bereits aufgenommen wurde. Es ist in diesem Sinne erfüllt, wenn auch nicht mit dem gleichen Wortlaut, wie Chiara Simoneschi-Cortesi das in ihrer parlamentarischen Initiative vorgeschlagen hatte.

Deshalb empfehle ich Ihnen im Namen der Mehrheit der Kommission, der Initiative keine Folge zu geben.