Schmid Martin · Ständerat · 2014-03-18
Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2014-03-18
Wortprotokoll
Ich unterstütze den Antrag der Kommission, auf die Vorlage einzutreten, diese aber an den Bundesrat zurückzuweisen. Das ist ein anderes Signal, als es der Nationalrat mit seinem Beschluss auf Nichteintreten ausgesandt hat. Damit einher geht der Auftrag an den Bundesrat, zumindest einen Versuch zu unternehmen, ein neues und besseres Abkommen auszuhandeln. Nach Auffassung der Kommission sollen diese und andere Themen im Rahmen des "dialogue structuré" mit Frankreich nochmals diskutiert werden. Das erscheint aus Sicht der Interessen der Schweiz notwendig. Insbesondere in der Romandie ist es für viele nur schwer nachvollziehbar, wie der Bundesrat ein solches Abkommen hat paraphieren können. Nach dieser auch in der Kommission zum Ausdruck gebrachten Sichtweise bringt das Abkommen einzig den Franzosen Vorteile, dies umso mehr, als die weiteren Problempunkte, welche mit Frankreich bestehen, noch ungelöst sind.
Stein des Anstosses ist insbesondere die Regelung im Abkommen, Erben in Frankreich künftig auch dann nach französischem Recht zu besteuern, wenn der Verstorbene zuletzt in der Schweiz gelebt hat. Frankreich wendet - der Kommissionssprecher hat das ausgedrückt - neu quasi [PAGE 249] extraterritorial französisches Steuerrecht an. In der Westschweiz herrscht, wie ich das in der Diskussion wahrgenommen habe, in grossen Bevölkerungskreisen das Gefühl vor, Frankreich habe die Schweiz über den Tisch gezogen und es sei besser, kein Abkommen zu haben. Ich bin mir nicht so sicher, ob das langfristig wirklich stimmt, ob es wirklich besser ist, kein Abkommen zu haben. Deshalb konnte ich auch der Kommission folgen, die beantragt, dass man auf die Vorlage eintritt und damit das Signal gibt, man sollte zumindest versuchen, ein Abkommen zu erzielen, denn die Realität ist eben schon die, dass es langfristig besser ist, Steuerfragen mit einem Abkommen zu regeln, als kein Abkommen zu haben.
Aus Sicht der Kommission ist es deshalb die bessere Lösung, einen neuen Anlauf zu Verhandlungen zu nehmen, auch wenn es für den Bundesrat eine schwierige Aufgabe ist. Es sollen insbesondere verschiedene Dossiers im Steuer- und Finanzbereich verknüpft werden, und aus Sicht der Diplomatie soll zumindest der Versuch unternommen werden, auch weitere Fragen zu behandeln, welche mit Frankreich aufs Tapet gebracht werden sollen. Ich möchte hier auf die Regelungen bei der Pauschalbesteuerung verweisen, wo Frankreich aufgrund des bestehenden Doppelbesteuerungsabkommens Ende 2012 angekündigt hat, den Wohnsitz von in der Schweiz wohnhaften Pauschalbesteuerten nicht mehr zu akzeptieren. Kritisch zu betrachten ist auch die Diskussion rund um die Grenzgängerbesteuerung - Herr Kollege Recordon hat auf diese Problematik hingewiesen.
Wir alle wissen, dass es noch weitere ungeklärte Problempunkte mit undeklarierten französischen Kundengeldern auf Schweizer Bankkonten gibt. In diesem Fall kann festgehalten werden, dass Frankreich bisher nicht bereit gewesen ist, gegenüber der Schweiz Konzessionen zu machen. Ich glaube deshalb, dass die Rückweisung der Vorlage durch das Parlament es der Schweiz erlaubt, eine Neupositionierung vorzunehmen und sich die Frage zu stellen, wo Frankreich ein Interesse hat, Problempunkte mit der Schweiz zu bereinigen, und wo die Schweiz ihrerseits ein Interesse hat, mit Frankreich eine Lösung anzustreben. Ich bin überzeugt, dass Frankreich und die französischen Gemeinden gerade auch im Bereich der Grenzgängerbesteuerung ein vitales Interesse haben, dass die Schweiz gewisse Punkte im Abkommen nicht aufkündigt, denn das könnte auf die umliegenden französischen Regionen einen extrem grossen Einfluss haben.
Wenn man letztlich vor einem Verhandlungspartner all diese Punkte auf den Tisch legt, so ist es vielleicht in einem zweiten Anlauf auch für Frankreich möglich, auf diese Punkte einzutreten. In jedem Fall würde ich hier den Bundesrat unterstützen. Mit der Rückweisung besteht die Möglichkeit, nochmals einen neuen Anlauf zu nehmen.