Abate Fabio · Ständerat · 2014-03-18
Abate Fabio · Ständerat · Tessin · FDP-Liberale Fraktion · 2014-03-18
Wortprotokoll
Es gibt Weisungen von 2003 zur Förderung der Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung. Mit dieser Motion möchte ich erreichen, dass sie ergänzt werden, weil die Formulierung der sprachlichen Anforderungen in den Stellenausschreibungen leider oft inkorrekt ist. In diesem Bereich sind Massnahmen nötig, um Diskriminierungen vermeiden zu können.
Es sind insbesondere folgende Punkte zu berücksichtigen:
"1. Grundanforderungen, die alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Kaderfunktionen der Bundesverwaltung erfüllen müssen, damit sichergestellt ist, dass die verschiedenen Kulturen am Arbeitsplatz auch tatsächlich zusammenarbeiten: aktive Kenntnisse zweier Amtssprachen und passive Kenntnisse der dritten Amtssprache ... ohne dass angegeben wird, welche Kenntnisse in welchen Sprachen verlangt werden;
2. mit der Funktion verbundene Anforderungen je nach Stelle, aufgrund derer sich die Bevorzugung einer [PAGE 266] bestimmten Amtssprache ... oder die verlangte Kenntnis weiterer Sprachen ... rechtfertigen lässt."
Nicht zulässig ist hingegen die Bevorzugung bestimmter Sprachen einzig aufgrund der Gewohnheit oder der gängigen Praxis innerhalb der Bundesverwaltung, also das Argument, dass eine bestimmte Sprache in einer bestimmten Verwaltungseinheit häufig verwendet wird und deshalb die Kenntnis dieser Sprache notwendig ist.
So kann eine willkürliche Praxis, wie sie in der Verwaltung leider manchmal festzustellen ist, vermieden werden. Ich bedanke mich beim Bundesrat, der beantragt, die Motion anzunehmen. Ich bin für die Zukunft zuversichtlich. Trotzdem, Kollege Lombardi und ich werden die Kontrolle in unserer Aufsichtsrolle weiterführen.