Lexipedia

Vollmer Peter · Nationalrat · 2001-10-03

Vollmer Peter · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2001-10-03

Wortprotokoll

Ich bitte Sie im Namen der SP-Fraktion, auf keinen Fall diesem Antrag des Bundesrates zuzustimmen. Hier geht es jetzt wirklich um etwas Prinzipielles, nämlich um die Verbindlichkeit des Motionsrechtes dieses Rates gegenüber dem Bundesrat, auch in Bereichen, wo die Zuständigkeit zum Erlass von Verordnungen an sich beim Bundesrat liegt. Wer interpretiert dann diese Zuständigkeit? Wir hatten in den vergangenen Jahren immer Probleme, wenn der Bundesrat den Bereich für sich beanspruchte, und damit hatte im Grunde genommen die Motion ihre Wirkung verfehlt, weil das eben nicht in unseren Zuständigkeitsbereich fiel. Jetzt ist er uns einen Schritt entgegengekommen, er akzeptiert jetzt die Motion als Richtlinie. Die Mehrheit der SPK möchte jetzt zumindest, dass dann diese Richtlinie verbindlich ist, und dass es der Bundesrat gegenüber dem Rat begründen muss, wenn er sie nicht befolgt. Es gibt damit auch die Möglichkeit einer Diskussion bei der Behandlung des Geschäftsberichtes oder irgendwo. Wir haben die Möglichkeit, den Bundesrat noch einmal zur Verantwortung zu ziehen. Das ist meines Erachtens eine sinnvolle Konstruktion.

Die Minderheit Lustenberger möchte jetzt noch weiter gehen. Wir könnten jetzt sagen, das ist gut, das stärkt das Recht des Parlamentes: Wenn der Bundesrat nicht einverstanden ist, muss er uns einen Beschlussentwurf unterbreiten, und wir können dann quasi wieder formell entscheiden, ob wir dem zustimmen wollen oder nicht. Ich habe hier aber effektiv gewisse staatsrechtliche Bedenken. Der Bundesrat müsste uns einen Beschlussentwurf vorlegen in einem Bereich, in dem wir eben formell nicht zuständig sind. Also müsste er im Grunde genommen wahrscheinlich sogar die entsprechende Gesetzesgrundlage ändern, um dann einen Verordnungsentwurf oder irgendetwas erlassen zu können. Da meine ich, es ist vom Verfahren her nicht unbedingt sinnvoll, dass wir das so handhaben.

Wenn wir aber darauf bestehen, dass unsere Motion im Zuständigkeitsbereich des Bundesrates als verbindliche Richtlinie gilt, die er eben befolgen muss oder von der er nur in begründeten Fällen abweichen kann, haben wir politisch meines Erachtens ein starkes Recht in der Hand, ein viel stärkeres Recht, als wir das im heutigen Parlamentsrecht kennen.

Obwohl ich an sich grundsätzlich Sympathie für den Antrag der Minderheit Lustenberger habe, betrachte ich aufgrund des Verfahrens eigentlich den Antrag der Kommissionsmehrheit als praktikabler. Politisch hat er ebenfalls ein genügend grosses Gewicht, damit wir uns dann gegenüber dem Bundesrat auch durchsetzen können.