Flückiger-Bäni Sylvia · Nationalrat · 2014-06-04
Flückiger-Bäni Sylvia · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-06-04
Wortprotokoll
Die Volksinitiative "Familien stärken! Steuerfreie Kinder- und Ausbildungszulagen" verlangt, dass Kinder- und Ausbildungszulagen steuerfrei sind. Als familienfreundliche Partei hat die SVP grundsätzlich Verständnis für das Anliegen, Familien steuerlich zu entlasten. Die SVP befürwortet ebenso grundsätzlich Steuererleichterungen. Dennoch wird eine Mehrheit der SVP-Fraktion dieser Initiative nicht zustimmen, denn sie fällt nicht in das Kapitel "echte Erleichterungen für Familien", sondern in das Kapitel "gut gemeint".
Der Bundesrat befürchtet Einnahmenausfälle, wie das so schön heisst. Nun, darüber könnte man angesichts der stetig wachsenden Steuereinnahmen auf allen Ebenen, welche immer neue Gelüste für Staatsaufgaben und -ausgaben wecken, noch diskutieren. Aber es gibt einen ganz anderen, triftigeren Grund, die Initiative abzulehnen: So, wie die Initiative die Sache angehen will, würde das heute bestehende Steuersystem durchlöchert. Es würden steuerliche Ungerechtigkeiten geschaffen, ohne dass dadurch die Probleme der Familien gelöst würden. Das Anliegen der Initianten widerspricht der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, denn die Zulagen bilden klar einen Einkommensanteil.
Es wäre systemwidrig, wenn ein Teil des Einkommens in Form von Kinder- und Ausbildungszulagen nun plötzlich von den Steuern befreit würde. Mit einem solchen Präzedenzentscheid müssten in der Folge eigentlich alle staatlichen Beiträge von den Steuern befreit werden. Denken wir nur an die AHV. Da bekommt man ja immer wieder zu hören, dass einfach Geld hin- und hergeschoben wird und man daher die AHV von der Steuer befreien sollte. Unser System ist jedoch so aufgebaut, dass es die ganze finanzielle Situation unter dem Titel der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit betrachtet und die Besteuerung entsprechend berechnet wird. Und da gehören nun einmal auch Kinder- und Ausbildungszulagen als eigentliche Lohnbestandteile mit hinein.
Wenn wir, wie dies die Initiative fordert, Kinder- und Ausbildungszulagen einer Ausnahme unterstellen, stellen wir die bewährte Ordnung auf den Kopf und schaffen einen Präzedenzfall für weitere Ausnahmen. Demzufolge würde die Sicherung der Steuereinnahmen infrage gestellt, und die in der Folge entstehende Lücke müsste kompensiert werden. Man geht davon aus, dass bei der direkten Bundessteuer 200 Millionen Franken und bei den Kantons- und Gemeindesteuern 760 Millionen Franken Mindereinnahmen anfallen würden. Aus diesen Gründen lehnt übrigens auch die Wirtschaft mit den Verbänden die Initiative ab.
Die Initiative "Familien stärken! Steuerfreie Kinder- und Ausbildungszulagen" würde auch den finanzpolitischen Handlungsspielraum bei vordringlichen Projekten, namentlich der Unternehmenssteuerreform III, stark einschränken. Und wenn man die Mehrheit der Kantone betrachtet, welche defizitäre Finanzpläne ausweist, müsste klar sein, dass man sich keine steuerlichen Ausfälle leisten kann. Denn es würden im gegebenen Fall wieder vor allem jene zur Kasse gebeten, die man eigentlich entlasten wollte; der Staat hat ja noch nie die Äste abgesägt, auf denen er selber sitzt.
Bund, Kantone und Gemeinden betreiben bereits eine nachhaltige und soziale Familienpolitik. Sie fusst auf bewährten Instrumenten ausserhalb des Steuerrechts, und diesen Weg sollten wir weiterverfolgen. Familien werden heute mit Kinderabzügen, aber auch mit Instrumenten ausserhalb des Steuerrechts unterstützt. Zudem bezahlt rund die Hälfte aller Haushalte heute keine direkte Bundessteuer mehr, darunter fällt das primäre Zielpublikum der Initiative. Krankenkassen-Prämienverbilligungen und Erwerbsersatz bei Mutterschaft entlasten die Haushalte tatsächlich - und neu auch die vom Arbeitgeber bezahlten Stillpausen. Diese direkte Förderung ist effizienter und transparenter als steuerliche Entlastungsmassnahmen.
Bei der vorliegenden Forderung handelt es sich um eine Einmischung in die Kantons- und Gemeindehoheit an einem völlig falschen Ort. Die Familienförderung ist sehr verschieden in unserem föderalistischen System. Das macht auch Sinn, denn die Situation der Familien kann je nach Organisation, Struktur und Grösse des Kantons und der Gemeinde sehr unterschiedlich sein.
Die geltenden Kinderabzüge belaufen sich je nach Kanton auf 5000 bis 18 600 Franken pro Kind. Bei den Kinderzulagen gelten seit 2009 gesamtschweizerisch zwar Mindestbeträge: Eine Kinderzulage beträgt mindestens 200 Franken und eine Ausbildungszulage mindestens 250 Franken pro Monat. Mehr als ein Drittel der Kantone hat jedoch höhere Mindestansätze für Kinder- und Ausbildungszulagen festgelegt. Nun sollen Kinder- und Ausbildungszulagen plötzlich steuerfrei sein. Sollen denn Kantone und Gemeinden in der Folge auch ihre Mindestbeträge und Unterstützungen der Familien überdenken, wenn da plötzlich von oben eine Änderung des Systems punkto Besteuerung zum Tragen käme? Auch dies wäre vermutlich nicht im Sinne der Initianten.
Es macht hingegen Sinn, dass der Bundesrat gemäss Kommissionspostulat beauftragt wird aufzuzeigen, wie Familien mit Kindern zielgerichtet finanziell entlastet oder gefördert werden können. Die alternativen Möglichkeiten sind in Bezug auf Kosten, Nutzen und die Zahl der Betroffenen mit dem Anliegen der Initiative zu vergleichen.
Die SVP hatte ihren Vorschlag schon mit dem Anliegen präsentiert, auch Familien, welche ihre Kinder selber betreuen, einen Abzug zu gewähren. Das Anliegen ist nur knapp gescheitert, das gilt es zu akzeptieren. Vielleicht kommt der Bundesrat aber im Rahmen seiner Studie oder im Rahmen des Postulates darauf zurück. Wenn wir gemeinsame Punkte finden, werden wir uns auch gemeinsam für eine echte, weitere Entlastung von Familien mit Kindern einsetzen. Es wurde ja nicht einfach nichts gemacht - es wurde sehr viel für sie gemacht.
Die SVP-Fraktion unterstützt daher das Kommissionspostulat der WAK des Nationalrates. Die bereits in Auftrag gegebene Machbarkeitsstudie des Bundesrates dürfte eine gute Basis sein, um Förderung und Entlastung von Familien zusammen zu diskutieren.
Namens einer Mehrheit der SVP-Fraktion bitte ich Sie, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen und das Postulat anzunehmen.