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Müller Philipp · Nationalrat · 2014-06-04

Müller Philipp · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2014-06-04

Wortprotokoll

Die CVP möchte mit der Volksinitiative die Familien stärken, und zwar durch steuerfreie Kinder- und Ausbildungszulagen. Sie möchte also die steuerliche Befreiung der Kinder- und Ausbildungszulagen; dies mit dem Ziel zusätzlicher Vergünstigungen für Familien und Kinder vor allem zur Stärkung mittelständischer Familien. So weit, so gut.

Diese Idee ist nicht neu. 1999 wurde eine Motion Aeppli (97.3643) mit dem Ziel, die Kinderzulagen von den Steuern zu befreien, abgeschrieben, da sie mehr als zwei Jahre hängig gewesen war. 2010 wurde die parlamentarische Initiative Meier-Schatz 07.470 von der Geschäftsliste gestrichen, da ihr der Nationalrat im Vorprüfungsverfahren keine Folge gegeben hatte. Diese Initiative wollte im Steuerharmonisierungsgesetz eine Steuerbefreiung der Kinder- und Ausbildungszulagen erreichen; es ist also der gleiche Inhalt, wie wir ihn heute zu beraten haben. Zwei Standesinitiativen (08.302, 08.308) wurden im Jahr 2011 von der Geschäftsliste gestrichen, da der Ständerat im Vorprüfungsverfahren beiden Standesinitiativen zum zweiten Mal keine Folge gegeben hatte.

Das nun am 5. November 2012 eingereichte Begehren möchte auf dem Weg der Volksinitiative das Ziel der steuerlichen Befreiung dieser Zulagen erreichen. Wie der Bundesrat und die vorberatende WAK empfiehlt auch die FDP-Liberale Fraktion diese Initiative zur Ablehnung. Auch das Kommissionspostulat, welches den Bundesrat beauftragt aufzuzeigen, wie Familien mit Kindern zielgerichtet finanziell entlastet oder gefördert werden können, lehnen wir ab.

Eine steuerliche Freistellung der Kinder- und Ausbildungszulagen würde jährlich zu Mindereinnahmen von rund einer Milliarde Franken für Bund, Kantone und Gemeinden führen. Es ist nicht klar, wer diese Mindereinnahmen schlussendlich zu bezahlen bzw. zu kompensieren hätte. Die auf Kinderkosten entfallenden Mindereinnahmen für Bund, Kantone und Gemeinden belaufen sich schon heute jährlich auf geschätzte 3,1 bis 3,5 Milliarden Franken. Zudem ist die Initiative nicht zielgerichtet. Die Entlastung käme insbesondere einkommensstärkeren Familien mit Kindern zugute. Hingegen gingen Familien, die heute keine direkte Bundessteuer bezahlen, leer aus. Im Steuerrecht wird den Kinderkosten bereits heute Rechnung getragen. Dies hat zur Folge, dass rund die Hälfte der Haushalte mit Kindern keine direkte Bundessteuer bezahlt. Diese können sogar auf Stufe Bund nicht weiter entlastet werden.

Es gibt zudem heute genügend Instrumente, Mittel und Möglichkeiten nicht nur fiskalischer Art, um Familien mit Kindern zu stärken. Die finanzielle Unterstützung innerhalb des Steuerrechts zur Deckung der Kinderlasten ist umfangreich und hat namentlich bei der direkten Bundessteuer substanzielle Ausmasse angenommen. So bezahlt unter Berücksichtigung der am 1. Januar 2011 neueingeführten Abzüge mittlerweile rund die Hälfte aller Haushalte mit Kindern, das heisst rund [PAGE 869] 430 000 Haushalte, aufgrund ihres steuerbaren Einkommens keine direkte Bundessteuer mehr. Die Kosten für einzelne Massnahmen zugunsten von Familien mit Kindern in der Schweiz belaufen sich heute schon auf etwa insgesamt 9 Milliarden Franken jährlich. Daher ist auch das Postulat nicht notwendig, welches aufgezeigt haben will, wie Familien mit Kindern zielgerichtet noch weiter entlastet oder gefördert werden können und sollen.

Im Namen der FDP-Liberalen Fraktion bitte ich Sie, die Volksinitiative zur Ablehnung zu empfehlen.