Weyeneth Hermann · Nationalrat · 2001-10-03
Weyeneth Hermann · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2001-10-03
Wortprotokoll
Da hat Ihnen der "péquenaud" wieder etwas eingebrockt. Es geht um das Wiederwahlverfahren des Bundesrates. Unser Rat hat seinerzeit gegen den Willen des Büros einen entsprechenden Vorstoss überwiesen. Grundsätzlich ist dazu festzustellen: Wenn man schon von einer Kollegialbehörde spricht und von ihr erwartet, dass sie sich als Kollegialbehörde verhält, sollte sie auch als Kollegialbehörde gewählt werden. Dem steht das bisherige Einzelwahlverfahren diametral entgegen, es verkommt etwas zum Ritual. Das Büro, das die damalige Motion beurteilt hat, hat in seiner Antwort geschrieben: "Es trifft zu, dass die aufeinanderfolgenden Einzelwahlen gelegentlich zu unangenehmen Manövern führen, weil von einem Wahlresultat enttäuschte Parlamentarier versucht sind, dies in der nachfolgenden Wahl zum Ausdruck zu bringen. Es ist Sache der Fraktionen, darauf zu achten, dass die Wiederwahlen in den Bundesrat Ausdruck eines möglichst grossen Vertrauensbeweises gegenüber den sich wieder zur Wahl stellenden Bundesräten werden." Weiter heisst es in der Antwort: "Die Zahl der leeren Wahlzettel würde deutlich abnehmen, dadurch würde das absolute Mehr höher, sodass in Grenzfällen die Wiederwahl eines Bundesrates gefährdet wäre." (AB 1996 N 573f.) Ja, wenn das die Ziele der Wiederwahl sind, dass keiner, der sich zur Wiederwahl zur Verfügung stellt, gefährdet wird, dann könnte man auf diese Wiederwahl eigentlich verzichten. Denn es ist ja gerade das Kriterium eines Wahlverfahrens, dass es qualifizierend und allenfalls auch selektionierend sein sollte.
Das wird in dieser Einzelwahl überhaupt verunmöglicht, weil ich durch das Hintereinanderfolgen der Wiederwahlen in der Wahl des Besten - die mir eigentlich zustehen würde - durch die taktische Überlagerung der gegenseitigen [PAGE 1364] Abhängigkeiten bei diesen Einzelwahlen behindert werde. Das Wahlrecht auf den Besten ist also nicht gewährleistet.
Was würde denn passieren? Man teilt mir mit, dass seit 1872 jede Wiederwahl zustande gekommen sei. Was würde denn passieren, wenn unter den gegebenen Verhältnissen eine Wiederwahl nicht zustande käme, weil sich in der "Nacht der langen Messer", die der Wahl vorausgeht, eine Mehrheit der Bundesversammlung für eine Gegenkandidatur entschliessen würde? So würde der zur Wiederwahl anstehende Kandidat A in die Wahl steigen, und dann würde der über Nacht auf den Schild gehobene Kandidat B, zur Überraschung der Öffentlichkeit, als neues Gesicht gewählt. Das ist ein Wahlverfahren nach dem Motto "geheuchelt, gemeuchelt". Ich glaube, dass das der Würde des Parlamentes nicht ganz entspricht.
Ich habe deshalb diese Listenwahl vorgeschlagen. Das erste Mal wurde sie vom Ständerat gebodigt, mit dem Hinweis, die Zauberformel sei durch dieses Wahlverfahren in Gefahr, was überhaupt nicht stimmt. Die Zauberformel ist eine Abmachung der an einer Koalition beteiligten Parteien oder Fraktionen, um die Regierung zu stellen. Das kann es doch wohl nicht gewesen sein. Das muss eine Ausrede für ein uns unangenehmes Thema sein.
Bei der Behandlung des Vorstosses in der Kommission wurde die Rechtmässigkeit dieses Wahlverfahrens infrage gestellt, da wurde die Verfassungsmässigkeit dieses Wahlverfahrens infrage gestellt. Die angehörten Experten haben sämtliche Vorbehalte widerlegt. Das Wahlverfahren, wie ich es Ihnen vorschlage, ist rechtlich und verfassungsmässig korrekt. Man kann sagen, man wolle es nicht. Dieses Recht steht jedermann zu. Aber man darf nicht sagen, es gehe nicht, es sei nicht verfassungs- und nicht rechtmässig.
Es liegt jetzt an Ihnen zu entscheiden, ob Sie in Zukunft den Bundesrat mit dem Ritual des Wiederwahlverfahrens in Einzellisten oder gemäss meinem Vorschlag wiederwählen wollen.