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Graber Konrad · Ständerat · 2012-12-04

Graber Konrad · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP-EVP · 2012-12-04

Wortprotokoll

Die Motionen 12.3315 und 12.3316 wurden unserer Kommission zugewiesen. Wir haben dann dazu die Kommissionsmotion 12.3972 entwickelt, zu der ich noch einige Ausführungen machen werde.

Zuerst zum Grundproblem: Das Kapitaleinlageprinzip stellt Reserven aus Kapitaleinlagen aus steuersystematischen Gründen dem einbezahlten Grund- oder Stammkapital gleich. Rückzahlungen unterliegen weder der Einkommens- noch der Verrechnungssteuer, dies aus steuersystematischen Gründen. Diese Bestimmung wurde im Rahmen der Unternehmenssteuerreform II eingeführt. Das Problem war damals, dass die damit verbundenen Steuerausfälle weder in der Botschaft noch in der Abstimmungsbroschüre, aber auch nicht hier in der Diskussion in den Räten irgendwie beanstandet wurden oder ein Thema waren. Aufgrund der neuen Rechtslage verzichten nun viele Unternehmen darauf, steuerbare Dividenden auszurichten. Stattdessen tätigen sie steuerfrei Kapitalrückzahlungen, was dann zu diesen Steuerausfällen führt. Das sind für den Bund und die Kantone substanzielle Mindereinnahmen. In der Folge wurden zwei Motionen eingereicht, einerseits die Motion Fetz 12.3315 und andererseits die Motion Bischof 12.3316.

In der Motion Fetz wird der Bundesrat beauftragt, "dem Parlament eine Vorlage zu unterbreiten, welche die enormen Ertragsausfälle für Bund und Kantone durch den Wechsel zum Kapitaleinlageprinzip erheblich verringert". Zu prüfen sei "insbesondere die Revision der entsprechenden Steuergesetze". Frau Fetz hat dann in einem zweiten Absatz noch festgehalten, dass Kapitaleinlagen "unabhängig von deren Einbringungszeitpunkt erst dann steuerfrei zurückbezahlt werden können sollen, wenn die Gesellschaft sämtliche ausschüttbaren Gewinnreserven einschliesslich des laufenden Jahresgewinns ausgeschüttet hat". Das ist die Stossrichtung des Vorstosses von Frau Fetz.

In der Motion von Herrn Bischof wird der Bundesrat beauftragt, die notwendigen Gesetzesrevisionen - er schreibt im "Aktien- und/oder im Steuerrecht" - vorzulegen, "damit die erheblichen Steuerausfälle aus der Unternehmenssteuerreform II im Bereich des Kapitaleinlageprinzips reduziert werden, indem die Zuweisung und Verwendung der Kapitalreserven, namentlich der Agio-Reserven, im Aktien- bzw. Steuerrecht präzisiert werden". Er schreibt dann auch, das Kapitaleinlageprinzip und die Rückwirkungsregeln sollen beibehalten werden. Das zur Ausgangslage.

Wir haben dann in der Kommission zu diesem Thema eine breiter abgestützte Anhörung durchgeführt. Neben Vertretern der Kantone - Regierungsrat Christian Wanner, Präsident der Finanzdirektorenkonferenz, und Ulrich Cavelti, Rechtsberater der Finanzdirektorenkonferenz - haben wir auch Spezialisten aus der Theorie und der Praxis eingeladen und angehört. Es waren anwesend Robert Waldburger, Professor für Steuerrecht an der Universität St. Gallen, René Matteotti, Professor für schweizerisches, europäisches und internationales Steuerrecht an der Universität Bern, Peter Riedweg, Homburger AG, Martin Zogg, Mitglied der Geschäftsleitung von Swissholdings und Leiter des Fachbereichs nationales und internationales Steuerrecht, Erich Ettlin, Mitglied der Geschäftsleitung der BDO AG, sowie Markus R. Neuhaus, Präsident des Verwaltungsrates von Pricewaterhouse Coopers. Wir führten also eine sehr breit abgestützte Diskussion. Aus dieser Diskussion entstand die vorliegende Kommissionsmotion.

Die wesentlichen Punkte dieser Kommissionsmotion sind die ersten zwei Punkte. Gemäss dem ersten Punkt ist die Kommission der Auffassung, dass man am Prinzip der Kapitaleinlagen festhalten soll - damit wird auch der Volkswille nochmals aufgenommen und ihm entsprochen. Im zweiten Punkt hat die Kommission den Stein des Anstosses, vor allem die thematisierten Ausfälle, aufgenommen. Sie hält fest, dass der Bundesrat im Rahmen der Unternehmenssteuerreform III oder in einer separaten Vorlage eine ganze oder teilweise Kompensation der Ausfälle vorzunehmen respektive vorzulegen habe.

Ein wichtiges Thema in diesem zweiten Punkt haben wir in der Kommission kontrovers diskutiert. Mit dem Übergang zum Kapitaleinlageprinzip wurden auch Steuermehreinnahmen generiert; allerdings sind diese nicht eins zu eins feststellbar. Es handelt sich um Schätzungen. Weiter ist sodann festgehalten, dass diesen geschätzten Steuermehreinnahmen bei der Teil- oder Ganzkompensation Rechnung zu tragen sei.

Wir haben uns auch mit der Frage auseinandergesetzt, wer vom Kapitaleinlageprinzip profitiert, denn dies ist aus der Unternehmenssteuerreform II entstanden. Da war vor allem die Frage: Wer soll die Mehrbelastung tragen? Rein vom Titel Unternehmenssteuerreform II her würde man sagen, das gehe die Unternehmen an. Wenn man aber den steuerlichen Effekt anschaut, sieht man, dass es in erster Linie die Aktionärinnen und Aktionäre sind, die profitieren, wenn sie hier - steuersystematisch korrekt, muss ich wiederholen - eine Kapitalrückzahlung erhalten, die dann eben nicht steuerpflichtig ist. Es ist uns aber nicht gelungen, hier ein Modell zu finden, bei dem man eins zu eins eine auch verursachergerechte Kompensation hätte.

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Wir waren in der Kommission auch der Auffassung, dass uns diese Frage spätestens dann, wenn es zu einer Unternehmenssteuerreform III kommt, wieder beschäftigen wird. Es wurde auch daran erinnert, dass die Unternehmenssteuerreform II, obwohl sie in vielen Teilen überhaupt nicht bestritten war, insbesondere bei der Frage, die jetzt Anlass zu Diskussionen gibt, die Volkshürde nur sehr knapp nahm. Wenn dies nicht kompensiert wird, glaube ich - so war zumindest die Stimmung in der Kommission -, dass eine Unternehmenssteuerreform III ein Handicap hätte, wenn es darum ginge, die Volkshürde zu nehmen. Es war ein Anliegen der Kommission, diese Altlast so zu bereinigen, dass die Unternehmenssteuerreform III ohne Klumpfuss angegangen werden kann.

Das waren die wesentlichen Punkte der Diskussion in der Kommission. Es gab noch einige andere Punkte; dabei ging es aber um grundsätzliche Überlegungen. Die genannten ersten zwei Punkte sind die zentralen Elemente der Kommissionsmotion.

Die beiden Motionäre, Frau Fetz und Herr Bischof, die ja beide auch Mitglied der Kommission sind, haben signalisiert, dass sie bereit wären, ihre Motionen zurückzuziehen, vorausgesetzt, dass der Rat der Kommissionsmotion zustimmt.

Ich empfehle Ihnen also, die Kommissionsmotion anzunehmen und damit eine Altlast zu beseitigen.