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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2012-12-04

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2012-12-04

Wortprotokoll

Ob es dann eine überzeugende Lösung ist, entscheiden am Schluss ja Sie. Wir werden Ihnen Lösungen vorlegen. Ich möchte noch kurz aufzeigen, was wir uns vorstellen könnten, aber ohne bereits zu sagen, welches der Weg dorthin ist, und vor allem ohne bereits zu sagen, was das Resultat ist.

Als Vorbemerkung zu Herrn Freitag: Wir werden im Rahmen des Budgets Gelegenheit haben, uns über die Steuerentwicklung und vor allem auch über die Ausgabenentwicklung ein paar Gedanken zu machen, auch für die Zukunft. Da sind wir dann froh, wenn wir bei der Steuerentwicklung eine gewisse Dynamik haben. Wenn man jetzt schaut, wie sich die Wirtschaft in den letzten zehn Jahren entwickelt hat und wie sich dazu die Einnahmen entwickelt haben, dann kann man sagen: in etwa proportional, mindestens bei den natürlichen Personen, bei den juristischen Personen hingegen überproportional. Das rührt aber auch daher, dass sich vermehrt Unternehmen bei uns angesiedelt haben.

Es geht also um die Menge, es sind viel mehr Unternehmen gekommen. Warum sind sie gekommen? Unter anderem, weil wir ein hervorragendes Steuerklima haben, natürlich aber auch, weil wir ein berechenbarer Staat sind und sehr gute Grundlagen für Unternehmen haben. Das sage ich, weil immer wieder gesagt wird - nicht von mir -, dass wir da noch weiter gehen sollten, dass wir die Unternehmen noch mehr entlasten müssten. Angesichts dieser Entwicklung kann es nicht sein, dass wir schlecht sind. Wir sind im Bereich der Besteuerung von Unternehmen im Gegenteil sehr gut. Das soll ja auch so sein, das hat uns auch ermöglicht, ein wirklich guter Wirtschaftsstandort zu sein.

Die Berechnungen, die zeigen sollen, was das Kapitaleinlageprinzip an Ausfällen bringt, sind sehr schwierig. Da kann man wirklich nur versuchen, plausible Berechnungen anzustellen. Wir haben das gemacht, Herr Freitag hat darauf hingewiesen. Wir haben versucht, Annahmen zu treffen, wir haben gesagt, was die Annahmen sind und wie wir zu diesen Ausfällen kommen. Selbstverständlich werden wir versuchen, das noch klarer aufzuzeigen.

Im Mai dieses Jahres hat der Bundesrat die beiden Motionen Bischof und Fetz zur Annahme empfohlen; es ist natürlich nur konsequent, dass wir Ihnen jetzt auch die Motion der WAK-SR zur Annahme empfehlen. Sie haben zu Recht gesagt, dass es eine schwierige Aufgabe ist, die Sie dem Bundesrat geben. Sie sagen in Ihrer Motion zum einen, dass [PAGE 1044] man am Kapitaleinlageprinzip festhalten will, was wir sehr unterstützen, zum andern sagen Sie, dass wir die Mindereinnahmen ganz oder teilweise kompensieren sollen; vorgeschlagen wird eine Kompensation durch eine Gesetzesänderung oder im Rahmen der geplanten Unternehmenssteuerreform III. Das ist keine ganz einfache Aufgabe.

Wir haben aus Sicht des EFD drei mögliche Handlungsoptionen festgestellt: eine Revision des Kapitaleinlageprinzips, eine Reform der Besteuerung von Einkünften aus Beteiligungsrechten oder die Kompensation im Rahmen der Unternehmenssteuerreform III.

1. Die erste Option ist eine Revision des Kapitaleinlageprinzips. Es geht um die Frage, die auch Herr Ständerat Graber angeführt hat, ob man eine Prioritätenregel prüfen will. Das heisst, dass die Rückzahlung von Kapitaleinlagen nur dann steuerfrei ist, wenn die Gesellschaft keine ausschüttungsfähigen Reserven mehr hat. Es gibt hier auch noch eine etwas mildere Variante, wonach die Rückzahlung von Kapitaleinlagen nur insoweit steuerfrei ist, als sie den ausschüttungsfähigen Gewinn des abgeschlossenen Geschäftsjahres übersteigt.

2. Dann gibt es die zweite Option, die Reform der Besteuerung von Kapitaleinkünften. Analysen unserer Steuerverwaltung haben gezeigt, dass nicht eigentlich das Kapitaleinlageprinzip das Problem ist. Isoliert betrachtet, ist dieses Kapitaleinlageprinzip, da stehen wir nach wie vor dazu, sachgerecht. Es ist auch steuersystematisch richtig. Es ergeben sich aber aus unserem System Unterbesteuerungen, nämlich in der Kombination mit der Steuerfreiheit privater Kapitalgewinne auf Beteiligungsrechten; das haben wir, das haben andere Länder, die das Kapitaleinlageprinzip eingeführt haben, aber nicht.

In der Schweiz ist es so, dass eine steuerfreie Rückzahlung von Kapitaleinlagen bei einer nachfolgenden Veräusserung der Beteiligung wegen der Steuerfreiheit der privaten Kapitalgewinne auf Beteiligungsrechten immer zu einer definitiven Nichtbesteuerung führt, und das ist das, was Herr Ständerat Bischof gesagt hat: Wir haben eine exotische Regelung; eine solche Regelung, eine Regelung mit dieser Kombination gibt es anderswo nicht. Dann ist es auch so, dass die Steuerfreiheit der privaten Kapitalgewinne auf Beteiligungsrechten zu zahlreichen legalen Steueroptimierungsmöglichkeiten führt. Diese werden durch die jetzt, wie man je nach Optik sagen kann, zu liberale oder einfach liberale gesetzliche Regelung der Tatbestände der Teilliquidation - wir haben eine sehr liberale Regelung - und der Transponierung noch gefördert. Über die Teilliquidation und die Transponierung und die daraus resultierenden Möglichkeiten der Steueroptimierung haben wir im Rahmen der Unternehmenssteuerreform II intensiv diskutiert; es war bekannt, dass das dies Folgen haben wird. Aber jetzt in Kombination mit den Konsequenzen aus dem Kapitaleinlageprinzip sehen wir, dass es zu grossen Fragen führen kann.

Insgesamt entsteht aufgrund dieser Steuerfreiheit eine tiefe - je nach Optik kann man auch sagen: zu tiefe - Besteuerung von Kapitaleinkünften. Hier hat man zur Lösung dieser Fragen die Möglichkeit von zwei Untervarianten. Nach der einen würde die Steuerfreiheit der privaten Kapitalgewinne beibehalten, wie wir sie heute haben; aber die Sondertatbestände der Teilliquidation und der Transponierung würden wir steuerlich etwas strenger behandeln, als wir es heute tun. Das wäre eine Möglichkeit, um ein Gleichgewicht zu schaffen. Nach der anderen Untervariante würden die privaten Kapitalgewinne auf Beteiligungsrechten besteuert, und dafür würden wir dann die Teilbesteuerungsverfahren auf sämtliche Beteiligungserträge, also auch auf Beteiligungsquoten von weniger als 10 Prozent, ausdehnen. Sie wissen, dass hier auch ein Bundesgerichtsentscheid existiert, dass unsere Regelung der Teilbesteuerung von Beteiligungserträgen nicht verfassungskonform ist. Wir haben das umgesetzt; auf Gesetzesstufe kann man das tun, denn wir haben kein Verfassungsgericht. Aber wenn wir all diese Fragen anschauen, sehen wir, dass es auch eine Frage der politischen Redlichkeit ist, dass wir auch diesen Punkt noch einmal aufgreifen.

3. Dann gibt es die dritte Option: Es ist die Option, die heute auch von Herrn Ständerat Freitag ausgeführt wurde. Wissen Sie, wenn wir mit den Kantonen sprechen, und das tue ich sehr oft, sehen die Zahlen aufseiten der Kantone gelegentlich etwas anders aus als aufseiten des Bundes. Aber umgekehrt gilt das natürlich auch. Bei einer Kompensation der Mindereinnahmen im Rahmen der Unternehmenssteuerreform III würden wir das Kapitaleinlageprinzip unverändert belassen. Wir würden dann aber das Kapitaleinlageprinzip als vorgezogene Ausgleichsmassnahme anschauen und das auch bei den Fragen berücksichtigen, die sich in Bezug auf Gewinnsteuersenkungen bei den Kantonen und Ausgleichsmechanismen des Bundes stellen.

Es ist richtig, dass natürlich auch der Bund vom Sonderstatus der Besteuerung profitiert, den wir heute bei den Kantonen haben. Hier wird sich die Frage stellen, inwieweit sich der Bund dann an einer Lösung zu beteiligen hat, die dazu führt, dass man möglicherweise über die Gewinnbesteuerung in den Kantonen spricht. Aber es gibt auch andere Mechanismen. Ich kann Ihnen sagen, unsere Variante ist nicht, dass wir einfach alles über Gewinnsteuersenkungen ausgleichen, entgegen dem, was man jetzt von verschiedenen Kantonen hört. Die stellen sich vor, dass man Gewinnsteuersenkungen macht und das Delta dann vom Bund übernommen wird. So stellen wir uns die Geschichte nicht vor, das kann ich Ihnen sagen. Aber es gibt natürlich auch die Möglichkeit, dass man Gewinnsteuern angepasst überprüft und eben auch Boxenlösungen als Kombination vorsieht. Ich denke, hier braucht es etwas Kreativität, hier müssen wir in Varianten denken. Selbstverständlich müssen wir auch mit den Kantonen einen Weg finden, der gangbar ist. Das ist auch eine Möglichkeit, eine Option.

Sie sehen, wir prüfen jetzt drei Optionen, werden Ihnen aufzeigen, was die Ergebnisse sind, und dann ist es eine politische Diskussion, die wir führen.

Wir haben gesagt, dass wir die beiden Motionen Bischof und Fetz unterstützen. Entsprechend beantragen wir Ihnen auch, die Motion der WAK-SR anzunehmen. Wir werden Ihnen dann gern die Entscheidungsgrundlagen präsentieren, damit Sie sehen, welche Folgen sich aus der Annahme dieser Motion ergeben können.