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Hassler Hansjörg · Nationalrat · 2012-05-29

Hassler Hansjörg · Nationalrat · Graubünden · Fraktion BD · 2012-05-29

Wortprotokoll

Wir von der BDP-Fraktion stehen nach wie vor voll und ganz zur Personenfreizügigkeit. Sie hat unserem Land einen Wirtschaftsaufschwung ermöglicht, der ohne sie nicht denkbar gewesen wäre. Die von der Schweizer Wirtschaft neugeschaffenen Arbeitsplätze hätten ohne die Personenfreizügigkeit kaum mit genügend geeigneten Arbeitskräften besetzt werden können. Trotz Personenfreizügigkeit haben wir heute immer noch Vollbeschäftigung und belegen in dieser Beziehung im internationalen Vergleich einen absoluten Spitzenplatz. Auch die Finanzierung der Sozialwerke konnte bisher - unter anderem dank der Personenfreizügigkeit - sichergestellt werden. Die Personenfreizügigkeit mit der EU ist ein Erfolgsmodell und hat uns Wohlstand gebracht.

Aber - und das nehmen wir sehr ernst - es haben sich in diesem Modell auch Störfaktoren eingeschlichen, die es resolut zu korrigieren gilt. Es sind dies vor allem die Scheinselbstständigkeit und das Nichteinhalten von minimalen oder vereinbarten Lohn- und Arbeitsbedingungen. Es ist daher absolut richtig und nötig, dass die Kontrollinstrumente in diesen Bereichen deutlich verschärft werden. Das ist in der vorliegenden Gesetzesrevision so vorgesehen. Wir sind generell für einen liberalen Arbeitsmarkt, aber wo die Missstände und Missbräuche so offensichtlich sind, gilt es, die nötigen Korrekturen anzubringen. Es ist daher richtig, dass die ausländischen Dienstleistungserbringer ihre selbstständige Erwerbstätigkeit gegenüber den zuständigen Kontrollorganen auf Verlangen nachweisen müssen. Dabei bestimmt sich der Begriff der selbstständigen Erwerbstätigkeit nach schweizerischem Recht.

Ein besonderes Problem in Zusammenhang mit den flankierenden Massnahmen stellt die Weitervergabe von Aufträgen an Subunternehmer dar. Vielfach sind es die Subunternehmer, welche die arbeitsvertraglichen Bedingungen, die der Erstunternehmer eingegangen ist, nicht einhalten. So kommt es vor, dass vertraglich vereinbarte oder geltende minimale Lohn- und Arbeitsbedingungen von den Subunternehmern nicht eingehalten werden. Um diesen Missstand beheben zu können, reicht es unserer Ansicht nach nicht aus, dass der Erstunternehmer den Subunternehmer lediglich vertraglich verpflichten muss, den Arbeitsvertrag einzuhalten, und sich damit aus der Verantwortung stehlen kann. Der Erstunternehmer kommt nicht darum herum, bei der Weitervergabe von Arbeitsaufträgen auch für den Subunternehmer Verantwortung zu übernehmen. Darum erscheint es uns richtig, dass der Erstunternehmer und der Subunternehmer solidarisch für die Nichteinhaltung der Mindestbedingungen zu haften haben. Diese Solidarhaftung ist grundsätzlich nicht bestritten, aber in der Umsetzung und im Vollzug ist sie noch nicht restlos klar.

Aus unserer Sicht ist es richtig, diese Solidarhaftung jetzt ins Gesetz aufzunehmen; der Ständerat hat dann die Möglichkeit, die Details nochmals gründlich zu prüfen und entsprechende Verbesserungsvorschläge zu machen. Wir von der BDP sind der Überzeugung, dass diese Gesetzesänderung jetzt nötig ist.

Wir unterstützen daher diese Verschärfungen der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit und bitten Sie, dies ebenfalls zu tun.