Lexipedia

Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · 2012-05-29

Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion CVP-EVP · 2012-05-29

Wortprotokoll

Die wachsende Zuwanderung hat eine positive Wirkung auf unsere Volkswirtschaft und somit auch auf unseren Wohlstand, wie der soeben veröffentlichte Bericht des Seco belegt. Und doch wissen wir, dass diese Zuwanderung Ängste bei unserer einheimischen Bevölkerung auslöst. Es gibt verschiedene Gründe für diese Ängste, die wir nicht bagatellisieren dürfen, sondern ernst nehmen müssen.

In der Vergangenheit, also vor der Unterzeichnung der bilateralen Verträge und somit der Einführung der Personenfreizügigkeit, fühlte sich der Mittelstand in seiner beruflichen Existenz kaum bedroht. Die Zuwanderer waren grossmehrheitlich schlecht qualifiziert und übernahmen oft Arbeiten, die die einheimische Bevölkerung nicht mehr ausführen wollte. Mit der Personenfreizügigkeit änderte sich das Bild der Zuwanderer; nicht mehr schlecht qualifizierte, sondern sehr gut qualifizierte Menschen fanden eine Stelle in unserem Land. Sie kamen, weil unsere Wirtschaft nicht genügend hochqualifizierte Mitarbeitende hatte und diese im Ausland rekrutieren musste. Diese gut qualifizierten ausländischen Mitarbeitenden wurden plötzlich Konkurrenten und bedrohten mit ihrer Anwesenheit und ihrer Berufserfahrung plötzlich unseren eigenen Mittelstand, unsere Bevölkerung. Bis anhin fühlte sich der Mittelstand kaum von der Zuwanderung bedroht. Wer dieser Realität nicht ins Auge schaut, verkennt die Situation und die so oft gemachte Feststellung, dass gut ausgebildete Ausländer wiederum gut ausgebildete Ausländer nachziehen. Es genügt nicht festzustellen, dass diese wachsende Zuwanderung, solange unsere Wirtschaft davon profitiert, eine Auslagerung der Arbeitsplätze verhindert.

Mit der Einführung der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit im Jahr 2004 haben wir die in- und ausländischen Mitarbeitenden vor missbräuchlicher Lohnunterbietung geschützt. Dieser Schritt war notwendig, doch die in den letzten Jahren durchgeführten regelmässigen Kontrollen haben die noch bestehenden Lücken aufgezeigt. In gewissen Branchen, namentlich in der Baubranche, wurden die hiesigen Anbieter mit der Scheinselbstständigkeit ausländischer Dienstleistungsanbieter konfrontiert. Die Scheinselbstständigkeit muss konsequent bekämpft werden, dieser muss effizient der Riegel geschoben werden.

Die CVP/EVP-Fraktion wird sich deshalb in der Detailberatung konsequent dafür einsetzen, dass die Scheinselbstständigkeit bekämpft wird. Wir fordern daher auch eine Frist für die Bescheinigung der Selbstständigkeit. Diese Ausweispflicht ist unseres Erachtens auch mit dem Freizügigkeitsabkommen kompatibel. Eine Analyse der Entsenderichtlinien zeigt denn auch auf, dass diese Ausweispflicht ebenfalls in der EU Gültigkeit hat. Es geht lediglich um eine operative Umsetzung der Ausweispflicht und nicht um eine Behinderung oder Belastung von EU-Staatsbürgern, die in der Schweiz arbeiten oder ihre Dienstleistungen anbieten wollen. Mit den flankierenden Massnahmen können wir die Verdrängung von inländischen Erwerbstätigen durch billigere ausländische Erwerbstätige verhindern. Das ist jedoch nur möglich, wenn wir uns konsequent für eine Durchsetzung dieser Massnahmen einsetzen, wenn wir die Durchsetzung dieser Massnahmen auch einfordern.

Ferner erachten wir die Schaffung neuer Sanktionsmöglichkeiten durchaus als sinnvoll. Wir werden uns dafür einsetzen, dass auch Unternehmen, die Arbeiten an Subakkordanten weitergeben, in die Pflicht genommen werden. Sie müssen sicherstellen, dass die Löhne, die ihre Subakkordanten bezahlen, den Schweizer Löhnen entsprechen. Diese Mitverantwortung ist umso wichtiger, als diese Unternehmen ihre Subakkordanten in die Vergabe mit einschliessen. Sollten Dumpinglöhne berechnet werden, müssen diese Erstunternehmer dafür solidarisch haften. Die gesetzliche Solidarhaftung des Erstunternehmers für die Nichteinhaltung der flankierenden Massnahmen durch seine Subunternehmer ist notwendig, denn die Offerte des Erstunternehmers ist für die Vergabe ausschlaggebend. Selbst wenn das Entsendegesetz festschreibt, dass für die Arbeitnehmenden bezüglich Lohn und Arbeitsbedingungen die schweizerischen Mindestvoraussetzungen gelten, und die tripartite Kommission [PAGE 683] Kontrollen vornimmt, müssen die Erstunternehmer in die Pflicht genommen werden.

Mit den flankierenden Massnahmen setzen wir ein wichtiges Zeichen, denn wir müssen die Schweizer Löhne sichern und einen möglichen Lohndruck verhindern. Tun wir dies nicht, schädigen wir nachhaltig den Mittelstand, denn tiefere Löhne bei gleichbleibenden Lebenshaltungskosten führen zu einer Erosion des Mittelstandes und gefährden den sozialen Frieden in unserem Land.

Unsere Fraktion, die CVP/EVP-Fraktion, wird auf das Gesetz eintreten und jeweils den Anträgen der Mehrheit der WAK-NR folgen.