Rickli Natalie Simone · Nationalrat · 2012-05-29
Rickli Natalie Simone · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-05-29
Wortprotokoll
Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates bittet Sie mit 12 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung, der vorliegenden Initiative keine Folge zu geben. Die Kommission hatte der parlamentarischen Initiative ursprünglich am 18. Februar 2011 Folge gegeben. Die Schwesterkommission im Ständerat sprach sich dann aber am 21. Oktober 2011 gegen diesen Beschluss aus. Deswegen hat die nationalrätliche Kommission für Rechtsfragen die Initiative nochmals vorgeprüft und kommt nun aus folgenden Gründen ebenfalls zu einem ablehnenden Entscheid:
Seit dem Einreichen der parlamentarischen Initiative wurden verschiedene nichtgesetzgeberische Massnahmen ergriffen, die von der Kommission begrüsst werden. So wurde das Übereinkommen des Europarates über die Cyberkriminalität von der Schweiz ratifiziert und am 1. Januar 2012 in Kraft gesetzt. Diese Konvention erlaubt eine schnelle, wirksame und umfassende Zusammenarbeit zwischen den Staaten. Bei Fedpol wurde eine Stelle mit 24-Stunden-Betrieb eingerichtet, die es erlaubt, die Ermittlungen im internationalen Bereich möglichst rasch durchzuführen. Das Personal wurde um ein Dutzend neue Stellen aufgestockt und dürfte demnächst weiter verstärkt werden.
Im Gesetzgebungsbereich wurden folgende Massnahmen getroffen: Das Fernmelderecht wurde um eine Bestimmung ergänzt, gemäss welcher ein Domain-Name bei Missbrauchsverdacht blockiert werden kann. Das Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs, das auch den Internetbereich abdeckt, wird derzeit dahingehend revidiert, dass die Pflichten der Internetdienstanbieter präzisiert werden. Die am 1. Januar 2011 in Kraft getretene Strafprozessordnung weist dem Bund eine provisorische Zuständigkeit für erste Ermittlungen zu, wenn eine Straftat ganz oder teilweise in mehreren Kantonen oder im Ausland begangen worden ist und die Zuständigkeit des Bundes oder eines Kantons noch nicht feststeht. Im Bereich der Wahrung der inneren Sicherheit ist es ausserdem möglich, den Dienst für die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs beizuziehen.
Die einzige diskutierte Lücke im geltenden Recht - der Haupttäter aus dem Ausland stellt rechtswidrigen Inhalt via Schweizer Hostingprovider ins Netz - ist rein theoretisch und hat sich laut den für die Bekämpfung der Cyberkriminalität zuständigen Schweizer Behörden noch nie negativ ausgewirkt. Dies ist insbesondere auf die verbesserte internationale Zusammenarbeit zurückzuführen sowie auf die gute Mitarbeit der Internetdienstanbieter in der Schweiz, die unverzüglich reagieren, wenn ihnen rechtswidrige Inhalte zur Kenntnis gebracht werden. Es gab bisher noch keinen einzigen Fall in der Schweiz, in welchem sich ein Hostingprovider nicht kooperativ gezeigt hätte.
Die Kommission sieht vor diesem Hintergrund keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf und beantragt darum mit 12 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung, der Initiative keine Folge zu geben.