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Freysinger Oskar · Nationalrat · 2012-05-29

Freysinger Oskar · Nationalrat · Wallis · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-05-29

Wortprotokoll

Das ist ein sehr emotionales Thema. Letzthin sind 300 tote Delfine im Golf von Mexiko aufgefunden worden - da schreit kein Hahn danach, warum jetzt diese 300 Delfine gestorben sind. Wenn aber plötzlich im Connyland zwei Delfine sterben, weil sie - ich kenne den Grund nicht - vergiftet oder mit Antibiotika schlecht behandelt wurden, dann geht ein Aufschrei durchs Land.

Das Problem ist nicht, zu wissen, ob jetzt diese Delfine gehalten werden dürfen oder nicht. Wir von der SVP-Fraktion gehen von der Position aus, dass es um die Gesetzessystematik geht. Wir können doch nicht ein Gesetz für ein spezifisches Tier machen; morgen machen wir dann ein Gesetz für die langen Hälse der Giraffen und übermorgen für die Rüssel der Elefanten usw. Wie sieht die Gesetzessystematik aus? Mit dem, was die Minderheit Riklin Kathy vorschlägt, nämlich, dass man die Bedingungen für eine Bewilligung so hochschraubt, dass sie möglicherweise dann nicht zu erfüllen sind, bleibt man der Gesetzessystematik treu. Wenn man also diese Bedingungen für die Bewilligungen nicht erfüllen kann, dann ist keine Haltung von Delfinen möglich.

Jetzt behaupten die Verteidiger des Verbotes, dass die Bedingungen für das Halten von Delfinen in der Schweiz technisch nicht verwirklichbar seien. Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass man einen künstlichen See baut, gross genug und mit Salzwasser, und dass dann die Bedingungen für das Halten von Delfinen gewährleistet sind. Möglich ist das also schon, nur sind dann die Bedingungen unglaublich hochgeschraubt. Aber man bleibt in der [PAGE 696] Gesetzessystematik, dass einfach das Bundesamt für Veterinärwesen die Bedingungen festlegt. Falls aber dieses Verbot durchkommt, dann unterstützen wir die Minderheit Riklin Kathy, die wenigstens eine dreijährige Übergangsphase vorsieht.

Der Unterschied zwischen dem Halteverbot und dem Importverbot ist folgender: Beim Importverbot könnten keine neuen Delfine in die Schweiz kommen, die vorhandenen würden aber noch bis zu ihrem AHV-Alter weiter in der Schweiz leben können; es kämen dann keine neuen hinzu. Falls das Halteverbot durchkäme, würden sie sofort ins Ausland verfrachtet werden müssen; das wäre dann vom ersten Augenblick an der Fall.

Aber noch einmal: Uns geht es darum, die Gesetzessystematik aufrechtzuerhalten. Ein Spezialverbot, ein Spezialgesetz für eine ganz spezifische Tierart ist in unserer Gesetzessystematik nicht vorgesehen. Man soll über die Bedingungen gehen, die man fürs Halten stellt.