Altherr Hans · Ständerat · 2008-06-11
Altherr Hans · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-06-11
Wortprotokoll
Bei diesem Geschäft geht es um die Verlängerung der Schweizer Beteiligung an der multinationalen Kosovo-Force, der sogenannten KFOR. Der Bundesrat stellt dazu in seiner Botschaft vom 21. Dezember 2007 zu Recht fest, dass ein gewaltfreies, sicheres Kosovo mit Zukunftsperspektiven von hohem nationalem Interesse für die Schweiz ist. In Ihrer Sicherheitspolitischen Kommission war dies unbestritten. Die Stabilität auf dem Balkan und namentlich in Kosovo ist für uns von eminenter Bedeutung. Rund 10 Prozent der kosovarischen Albaner wohnen in der Schweiz. Jede Verschlechterung der Sicherheitslage wirkt sich damit direkt auf die Schweiz aus. Das war schon 2005 so, als die Bundesversammlung den ursprünglichen Bundesbeschluss bis zum 31. Dezember dieses Jahres verlängerte, und das ist auch heute noch so.
Der Bundesrat beantragt deshalb eine weitere Verlängerung, dieses Mal bis zum 31. Dezember 2011, und zwar eine leicht modifizierte Verlängerung. Worin besteht nun diese Modifikation? Sie finden sie in Artikel 2 des einfachen Bundesbeschlusses. Der Bundesrat beantragt, es sei ihm die Kompetenz zu erteilen, bei erhöhter Bedrohung das schweizerische Kontingent kurzfristig um maximal 50 Personen aufzustocken, und zwar für höchstens zwei Monate und beschränkt auf Einsätze zur Instandhaltung und zur Sicherung.
Ihre Kommission hat zugleich zur Kenntnis genommen, dass der Nationalrat die Vorlage nach einer ausgiebigen und kontroversen Debatte in der Gesamtabstimmung mit 95 zu 78 Stimmen unverändert angenommen hat. Alsdann hat er sich von Nationalrat Büchler über einen Besuch informieren lassen, den eine Delegation der SiK des Nationalrates Anfang Mai diesen Jahres in Kosovo durchgeführt hat.
Sodann haben wir den Bericht "Optima" zur Kenntnis genommen. In diesem Bericht untersuchte die ETH Zürich die Motivation in der Armee für Friedensförderungseinsätze im Ausland: 60 Prozent der dienstpflichtigen Milizangehörigen und zwei Drittel der Berufsmilitärs sind grundsätzlich zu derartigen Einsätzen bereit. Der Bericht hat verschiedene Massnahmen aufgezeigt, mit denen die Akzeptanz noch verbessert werden kann. Diese Massnahmen werden derzeit geprüft und umgesetzt. In der anschliessenden Eintretensdebatte wurden wir durch einen Vertreter der APK im Sinne eines mündlich erstatteten Mitberichtes dahingehend orientiert, dass die APK der Verlängerung des Einsatzes grossmehrheitlich zustimme.
Weiter haben wir die Frage geklärt, ob nach der Unabhängigkeitserklärung Kosovos die rechtlichen Voraussetzungen von Artikel 66b des Militärgesetzes noch gegeben sind. Das ist dann der Fall, wenn die Uno-Resolution 1244 auch nach dieser Unabhängigkeitserklärung noch gilt und damit die Grundlage für den Einsatz bilden kann. Nach der klaren Auffassung eines Experten aus dem EDA, den wir dazu angehört haben, gilt die Resolution bis zum Widerruf durch die Uno. Sie gilt also weiterhin, und damit sind die rechtlichen Voraussetzungen für eine Verlängerung erfüllt.
Dass die tatsächliche Notwendigkeit einer Verlängerung des Einsatzes gegeben ist, war in der Kommission unbestritten. Wir sind in der Folge ohne Gegenantrag auf die Vorlage eingetreten. In der Detailberatung haben wir einen einzigen Punkt diskutiert, weshalb ich ihn bereits jetzt, beim Eintreten, erwähne. Es war ein Antrag auf Streichung von Artikel 2, also Streichung der Möglichkeit zur kurzfristigen und kurzzeitigen Aufstockung um diese 50 Personen. Begründet wurde der Antrag damit, dass wir versuchen sollten, die Einsatztruppen in Kosovo abzubauen und sie nicht aufzustocken. Der Antrag wurde in der Folge mit 12 zu 1 Stimmen abgelehnt. In der Gesamtabstimmung passierte die Vorlage mit 12 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung.
Namens der Kommission ersuche ich Sie, auf die Vorlage einzutreten und ihr integral zuzustimmen. In der Detailberatung werde ich mich nur äussern, wenn es zu einzelnen Artikeln Fragen oder eine Diskussion gibt.