Lexipedia

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2008-06-11

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2008-06-11

Wortprotokoll

Dieser Artikel 36 ist auf Antrag der Verwaltung noch aufgenommen worden. Der Nationalrat hat den Antrag gutgeheissen, und Ihre Kommission beantragt, diesem Beschluss des Nationalrates zuzustimmen.

Es handelt sich hier um den Verzicht auf die Anhörungen zu den Asylgründen für Dublin-Fälle. Wir haben das ja auch im Zusammenhang mit Artikel 34 behandelt. Es handelt sich um eine Anpassung infolge des Beschlusses zu Artikel 34. Das heisst, dass mit dem Dublin-System nur die Zuständigkeit eines Staates für die Durchführung des Asylverfahrens festgestellt wird. Die Flüchtlingseigenschaft muss im [PAGE 514] Dublin-Verfahren nicht mehr geprüft werden. Es wird aufgrund bestimmter Kriterien geprüft, welcher Staat zuständig ist, wer zuständiger Dublin-Staat ist. Auf eine Anhörung zu den Asylgründen für solche Dublin-Fälle kann deshalb verzichtet und nur das rechtliche Gehör gewährt werden.

Wir sind der Auffassung - der Nationalrat hat diese Auffassung geteilt -, dass aus Gründen der Verfahrensökonomie auf unnötige Anhörungen verzichtet werden soll. Auf der Grundlage von aktuell jährlich 10 000 Asylgesuchen wird die vorgeschlagene Änderung zu einer jährlichen Einsparung von ungefähr 1000 Anhörungen zu den Asylgründen führen. Diese Regelung ist nicht ein Unikat im europäischen Raum. Auch zahlreiche andere Dublin-Staaten kennen solche vereinfachten Verfahren.