Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2008-06-11
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2008-06-11
Wortprotokoll
Es haben wiederum in mehreren Kantonen Verfassungsbestimmungen geändert. Wir präsentieren diese wiederum in einem [PAGE 512] Gesamtpaket. Ich möchte zwei Revisionen hervorheben, die neuartig sind.
1. Die Revision im Kanton Bern: Dort wird neu die Bildung von Regionalkonferenzen ermöglicht. Damit sollen Gemeinden in regionsübergreifenden Fragen schneller entscheiden können. Gedacht wird insbesondere an Fragen des Verkehrs, der Besiedelungsentwicklung und der Kultur.
2. Im Kanton Glarus hat die Landsgemeinde beschlossen, als erster Kanton der Schweiz das Stimmrechtsalter 16 einzuführen.
Diese zwei Verfassungsänderungen sind gute Beispiele für das föderalistische Labor, das die Kantone heute darstellen. Mit Blick auf die Gewährleistung, mit der wir uns heute zu beschäftigen haben, ist auf Artikel 51 der Bundesverfassung hinzuweisen. Die geänderten Kantonsverfassungen können auch gewährleistet werden; es geht also nur um ein Routinegeschäft.
Allerdings haben auch Routinegeschäfte ihre Tücken, wie der Präsident der vorberatenden Kommission erwähnt hat. Die SPK hat einen Fehler korrigiert, der uns in Ziffer 4 des Beschlusses betreffend Neuenburg unterlaufen ist. Ich möchte mich für die unkomplizierte Erledigung dieses Fehlers und für den Antrag, der gemacht worden ist, bedanken.
Wir beantragen Ihnen, den Bundesbeschluss in der von der Staatspolitischen Kommission verabschiedeten Fassung zu genehmigen.