Lexipedia

Stadler Hansruedi · Ständerat · 2008-06-11

Stadler Hansruedi · Ständerat · Uri · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-06-11

Wortprotokoll

Ich unterstütze die Minderheit. Ich denke, wir handeln klug, wenn wir in dieser Frage mit einer gewissen Sensibilität vorgehen. Schon einmal wurde bei einer Volksabstimmung die Vorlage des Parlamentes und des Bundesrates abgelehnt. Auch damals hatte die grosse Mehrheit der Vernehmlassenden der Vorlage zugestimmt, aber das Volk sagte Nein.

Ich stelle einfach fest: Die anfängliche Euphorie über die Aufhebung der Lex Koller ist inzwischen verfolgen, Skepsis und Unsicherheit sind an ihre Stelle getreten. Die öffentliche Diskussion wurde - wie ich festgestellt habe - eigentlich erst nach der Veröffentlichung der Botschaft vor einem Jahr richtig lanciert. Diese Diskussion verläuft sehr kontrovers. Viele, die vor einem Jahr noch kurz mit Ja geantwortet haben, sagen zum Teil immer noch Ja; die Betonung liegt jedoch auf einem Aber. Dafür habe ich ein gewisses Verständnis.

Es ist einfach so - ob wir es wollen oder nicht -: Die Frage des Eigentums am sogenannten einheimischen Boden ist und war schon immer emotional geladen. Ich bin mir durchaus bewusst, dass die öffentliche Diskussion über die Lex Koller auch mit Themen vermischt wird, die gar nicht Gegenstand der Lex Koller sind, sondern zum Teil eher des Ausländerrechtes. Auch gab es 1997 und 2002 bereits verschiedene Lockerungen bei der Lex Koller. Gerade seit dem Jahre 2002 hat auch die Personenfreizügigkeit mit der EU die Anwendbarkeit der Lex Koller eingeschränkt. Konflikte, Unsicherheiten und Ängste gibt es aber nach wie vor in mehrfacher Hinsicht. Ich werde diese nur aufzählen, ich werde sie ausdrücklich nicht persönlich werten.

Konfliktpotenzial gibt es einmal bei der Raumplanung. Die einen wollen möglichst keine Einschränkungen, andere fordern weitere flankierende Massnahmen. In der Botschaft steht auf Seite 5744: "Eine starke ausländische Nachfrage besteht lediglich noch nach Ferienwohnungen, und davon sind auch nur einige wenige Fremdenverkehrsorte betroffen."

Das war ganz exakt die Betrachtungsweise vor einem Jahr. Heute müssen wir sagen, dass diese Betrachtungsweise anscheinend zu eng ausgefallen ist, denn heute sind wir zum Teil mit Befürchtungen aus den Städten und Agglomerationen konfrontiert. So gibt es beispielsweise Befürchtungen, dass finanzkräftige ausländische Investoren ganze Immobilienkomplexe in den Städten aufkaufen. Dabei hat man unter anderem auch Angst davor, dass spekulative ausländische Anlagen in Wohnliegenschaften die Mieten in die Höhe treiben könnten. Es gibt auch Befürchtungen, dass an guten Lagen nur noch Ausländer Wohneigentum erwerben können, dass sie die Immobilienpreise in die Höhe treiben würden; Schweizer Familien werde damit verunmöglicht, an solchen [PAGE 509] Lagen Wohneigentum zu erwerben. Wir müssen diese Ängste nicht teilen, aber ernst nehmen müssen wir sie.

Ich anerkenne, dass der Bundesrat die Notwendigkeit von raumplanerischen Massnahmen sieht; er macht auch eine Verknüpfung. Aber es bestehen zum Teil zu Recht - wie Kollegin Forster es eigentlich erwähnt hat - erhebliche Zweifel, ob die flankierenden raumplanerischen Massnahmen genügen. Ich finde es deshalb effizienter, wenn der Bundesrat nochmals über die Bücher geht und das Parlament nicht irgendetwas konstruiert. Deshalb bin ich für die Rückweisung an den Bundesrat.

Ein Rückweisungsantrag sollte mit einem Auftrag versehen sein; der Nationalrat hat einen solchen Auftrag umschrieben. Ich sage es ganz offen: Ich hätte ihn vielleicht etwas anders formuliert. Aber die Aufzählung wird mit "insbesondere" eingeleitet, und mit diesem Begriff "insbesondere" gibt es für den Bundesrat kein Denkverbot. Ich möchte einfach erwähnen, dass sich der Bundesrat "insbesondere" auch mit der Erarbeitung von flankierenden raumplanerischen Massnahmen zu befassen hat.

Ich ersuche Sie, der Minderheit zuzustimmen.