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Jenny This · Ständerat · 2008-06-04

Jenny This · Ständerat · Glarus · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2008-06-04

Wortprotokoll

Zu Kollege Hermann Bürgi: Ihre Ausführungen treffen bei klassischen Generalunternehmeraufträgen zu; hingegen gehen Bauunternehmer sehr oft hin und beauftragen Akkordmaurer oder Eisenleger, als Subunternehmer Aufträge auszuführen. Auch wenn Sie es vertraglich absegnen, haben Sie es als Bauherr nie im Griff, mit welchen Leuten sie letztlich zusammenarbeiten. Jetzt kann es vorkommen, dass der Bauunternehmer mit dem Subunternehmer, sprich diesem Eisenleger, nicht ganz zufrieden ist; er zahlt ihm nur die Hälfte des ausstehenden Betrages. Der feilscht nicht lange und trägt tatsächlich das Bauhandwerker-Pfandrecht ein. Da haben Sie als Bauherr keine Chance, etwas dagegen zu unternehmen. Der Streit, der eigentlich zwischen dem Bauunternehmer und dem Subunternehmer stattfinden müsste, verlagert sich auf die Bauherrenstufe; das ist das Unschöne. In dieser Sache muss etwas geschehen. Ich verstehe die Mehrheit wirklich nicht; es kann doch nicht sein, dass der Bauherr - wie Kollege Freitag ausgeführt hat - der Leidtragende ist, weil der Unternehmer keine sauberen und klaren Verhältnisse schafft oder ein finanzielles Problem hat.

Bei Gesamtunternehmerverträgen läuft heute alles über ein Treuhandbüro. Sie kennen das, dass Bauherren das gleiche Objekt als Ganzes zweimal bezahlen mussten; das weiss mittlerweile jeder, der baut. Aber die klassischen Subunternehmer, die zwischen den Wochen beauftragt werden, haben Sie als Bauherr nicht im Griff.

Das geltende Recht hat hier Mängel, das erleben wir wöchentlich. Darum möchten wir Sie bitten, der Minderheit zu folgen.