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Janiak Claude · Ständerat · 2008-06-04

Janiak Claude · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-06-04

Wortprotokoll

Ich rede nicht nur im Namen der Minderheit der UREK, sondern auch im Namen der Kommission für Rechtsfragen.

Die Kommissionsminderheit und insbesondere die Kommission für Rechtsfragen beantragen, dem Rückweisungsbeschluss des Nationalrates zuzustimmen. Folgende Gründe waren ausschlaggebend:

Wir wollen keine Verzögerung der ganzen Übung. Das vorgesehene Verfahren führt nun einmal genau zu dem, was Kollege Büttiker eigentlich nicht will: dass die ganze Übung verzögert wird. Denn der Nationalrat wartet zu, bis diese Differenz betreffend die Rückweisung dieses Geschäftes entschieden ist; erst dann fängt er mit der Detailberatung des Geschäftes 07.062 - also den gesamten flankierenden Massnahmen im Raumplanungsgesetz - an. Wenn wir nun dem Nationalrat folgen, wird der Nationalrat als Erstrat diese Debatte beginnen und die beiden Vorlagen 07.052 und 07.062 beraten. Ansonsten wird das vorliegende Geschäft hin und her geschoben.

Wir können im Rahmen der Detailberatung verschiedene Anträge einbringen, wenn das Geschäft dann wieder zu uns kommt. Es war aber sowohl in der Kommission für Rechtsfragen als auch in der UREK unbestritten, dass der Inhalt des ersten Prüfungsauftrages, die Einführung einer Mindestwohnsitzfrist in der Schweiz als Voraussetzung zum Erwerb von Grundeigentum, nicht standhält; aber es ist ja nur ein Prüfungsauftrag. Wollen wir jetzt, nur weil wir sehen, dass dieser eine Punkt nicht standhält, die ganze Übung blockieren und nur die Frage der Rückweisung hin und her schieben? Wenn wir uns dem Nationalrat anschliessen, geht dieser an die Arbeit und kümmert sich um die Vorlage 07.062 und nimmt dort die Detailberatung über die flankierenden Massnahmen auf. Wenn man das Geschäft nicht zurückweist, kommt es unseres Erachtens zu einer Verzögerung. Bei einer Rückweisung hingegen wird dieses Geschäft vom Erstrat - der Nationalrat ist nun einmal Erstrat - dann vorangetrieben, sodass wir als Zweirat wieder zum Zuge kommen.

Es handelt sich also um rein verfahrensmässige Differenzen. Wir sind der Meinung, es gehe gemäss Minderheitsantrag schneller als gemäss dem Antrag der Kommissionsmehrheit.