Büttiker Rolf · Ständerat · 2008-06-04
Büttiker Rolf · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-06-04
Wortprotokoll
Ich halte mich strikte an das Reglement und werde nur zum Rückweisungsantrag sprechen.
Beim Rückweisungsantrag geht es in der Substanz nicht um die Frage, ob wir die Lex Koller behalten oder abschaffen sollen, sondern um die drei Richtungen der Aufträge des Nationalrates an den Bundesrat. Der Nationalrat ist ja auf die Vorlage eingetreten, hat sie aber mit drei Aufträgen an den Bundesrat zurückgewiesen, die wie folgt lauten:
1. Prüfung einer Mindestwohnsitzdauer in der Schweiz;
2. Prüfung von Massnahmen betreffend Zweitwohnungen und "kalte Betten", vor allem in Tourismusorten, unter Vorlage entsprechender Varianten;
3. Prüfung dieser Vorlage zusammen mit den Tandem-Initiativen "Rettet den Schweizer Boden".
Das Eintreten auf die vorgeschlagenen flankierenden Massnahmen im Raumplanungsgesetz war im Nationalrat unbestritten. Die Rückweisung an den Bundesrat wurde mit Stichentscheid des Ratspräsidenten beschlossen.
Die Kommission des Ständerates ist sich einig, dass die Lex Koller die immer wieder genannten Probleme beim Zweitwohnungsbau nicht löst. Dem Rückweisungsbeschluss des Nationalrates zur Aufhebung der Lex Koller wird deshalb nicht zugestimmt. Die Kommission hat bei 5 zu 5 Stimmen mit Stichentscheid des Präsidenten entschieden - wobei nicht ich der Präsident bin, sondern nur als Vertreter eines nicht direkt betroffenen Kantons zum Berichterstatter bestimmt wurde.
Folgende Gründe haben zur Ablehnung des Rückweisungsantrages geführt:
1. Die Kommission will keine Verschärfung der Lex Koller. Der erste Auftrag des Nationalrates an den Bundesrat zielt auf die Einführung einer Mindestwohnsitzfrist ab, was eine Verschärfung gegenüber der heutigen Situation bedeuten würde. Eine solche Regelung wäre mit dem Freizügigkeitsabkommen, welches die Schweiz mit den EU- und Efta-Staaten abgeschlossen hat, nicht vereinbar. Problematisch ist insbesondere, dass von einer neuen Regelung, welche Ausländer nicht diskriminieren darf, auch Auslandschweizer betroffen würden. In der Kommission war unbestritten, dass dieser erste Auftrag des Nationalrates im Rückweisungsbeschluss in die falsche Richtung weist.
2. Es braucht flankierende raumplanerische Massnahmen. Zudem soll gemäss den Aufträgen des Nationalrates das Problem der "kalten Betten" konsequenter angegangen werden. Damit vermehrt "warme Betten" zur Verfügung gestellt werden, bedarf es vor allem raumplanerischer Massnahmen und besserer Anreize zur Vermietung von Zweitwohnungen. Die Lex Koller konnte auch den überbordenden Zweitwohnungsbau, die explodierenden Grundstückpreise und die Verdrängung der Einheimischen auf dem Wohnungsmarkt in einzelnen Regionen nicht verhindern. Mit raumplanerischen Massnahmen können diese Probleme zielgerichteter angegangen werden.
Eine verstärkte Nachfrage aus dem Ausland nach Zweitwohnungen und ein anhaltendes Wachstum beim Bau von Zweitwohnungen durch Schweizer werden die bereits bekannten Probleme verschärfen. Raumplanerische Massnahmen sind deshalb notwendig und dringlich.
Es liegt ein bundesrätlicher Entwurf zur Änderung des Raumplanungsgesetzes vor. Dieser Vorschlag geht in die richtige Richtung: Er gibt den Kantonen den Auftrag, im Rahmen ihrer Zuständigkeiten zu handeln. Die vorgeschlagene Ergänzung des Raumplanungsgesetzes geht erstens von der bestehenden föderalistischen Aufgaben- und [PAGE 422] Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen in der Raumplanung aus und belässt den Kantonen einen gewissen Handlungsspielraum. Zweitens ist sie problemorientiert und sieht Lösungen vor, die auf die spezifische Situation von Regionen und Gemeinden mit besonderem Handlungsbedarf ausgerichtet sind, und drittens ist sie wirkungsvoll.
Mit den Übergangsbestimmungen ist gewährleistet, dass die Kantone genügend Druck und Anreize verspüren werden, um rasch zu handeln. Wenn die Kantone drei Jahre nach Inkrafttreten des ergänzten Raumplanungsgesetzes keine Massnahmen ergriffen haben, gilt so lange ein Bewilligungsstopp für neue Zweitwohnungen, bis die nötigen Vorkehren getroffen sind.
3. Es wird eine Reaktion des Bundes auf anstehende Volksinitiativen erwartet. Die im Dezember 2007 zustande gekommene Volksinitiative "Schluss mit dem uferlosen Bau von Zweitwohnungen!" und die Landschafts-Initiative, deren Sammelfrist noch läuft, erfordern eine glaubhafte Antwort des Bundes auf die in den Initiativen aufgeworfenen Fragen. Mit einem Einschwenken auf den bundesrätlichen Entwurf zur Änderung des Raumplanungsgesetzes ist die Möglichkeit gegeben, eine problemorientierte Lösung anzugehen. Die Detailberatung des bundesrätlichen Entwurfes sollte nicht länger verzögert, sondern rasch an die Hand genommen werden.
Ich mache Sie auch darauf aufmerksam, dass in der Vernehmlassung alle Kantone für die Aufhebung der Lex Koller waren; die flankierenden Massnahmen im Raumplanungsgesetz für die Ferienwohnungsgebiete wurden ebenfalls überwiegend positiv beurteilt. Was auch noch zu berücksichtigen ist: In der Zwischenzeit haben wir im Auftrag des Bundesamtes für Wohnungswesen in Grenchen im Kanton Solothurn eine Studie zu den zu erwartenden Auswirkungen ausserhalb der touristischen Gebiete erstellt. Diese steht seit der Debatte im Nationalrat zur Verfügung und gibt auch Auskunft auf verschiedene Fragen. Auch diese Forderung des Rückweisungsantrages, dem der Nationalrat zugestimmt hat, dürfte damit weitgehend erfüllt sein.
Ich verzichte auf die Begründungen in Bezug auf die Frage "Lex Koller - ja oder nein?" und halte mich vielmehr an die drei Stossrichtungen des vom Nationalrat angenommenen Rückweisungsantrages. Vor allem wegen des ersten Punktes des Rückweisungsantrages - man kann gemäss Reglement einen Rückweisungsantrag ja nicht verändern - beantrage ich Ihnen wie dargelegt, dem Beschluss des Nationalrates nicht zuzustimmen und damit die Rückweisung abzulehnen.