Caviezel Tarzisius · Nationalrat · 2008-03-12
Caviezel Tarzisius · Nationalrat · Graubünden · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-03-12
Wortprotokoll
Das Verbandsbeschwerderecht ist mit dem bekannten Streit um den Bau eines neuen Stadions nicht nur im Kanton Zürich zu einem Ärgernis geworden, auch die Bergregionen sind davon betroffen. In den Kantonen Wallis und Graubünden werden zahlreiche für die touristische Entwicklung wichtige Projekte durch Verbandsbeschwerden akut gefährdet. Allein im Kanton Graubünden sind gut ein halbes Dutzend Projekte blockiert. Wenn von diesen Fällen relativ wenig die Rede ist, so hat das einen einfachen Grund: Die betroffenen Firmen und Investoren fürchten, dass sie mit weiteren Beschwerden eingedeckt werden, wenn sie mit ihrem Fall an die Öffentlichkeit gehen. Es ist eine Tatsache, dass die beschwerdeberechtigten Organisationen dank dem Verbandsbeschwerderecht über ein erhebliches Drohpotenzial verfügen. Sie entfalten damit eine rechtsstaatlich bedenkliche, vorauseilende Wirkung gegenüber Investoren und Behörden. Die Umweltverbände wissen natürlich sehr genau um ihre Verhandlungsmacht. Sie versuchen, den Investoren als Gegenleistung für einen Beschwerdeverzicht weitgehende Zugeständnisse in ihrem Sinne abzuringen, und dies leider mit grossem Erfolg.
Gerade in Bergregionen sind wir aber darauf angewiesen, dass wir z. B. Sportanlagen modernisieren können. Wenn die Hotellerie mit der Zeit Schritt halten soll, muss sie ihr Angebot erneuern können. Wir müssen auch neue Firmen ansiedeln können, da geht es um den Erhalt bestehender Arbeitsplätze und um das Generieren neuer Arbeitsplätze. Ich habe mich bei Investoren im Kanton Graubünden umgehört und muss Ihnen sagen, dass es viele Investoren gibt, die verunsichert sind. Sie überlegen sich zweimal, ob sie ein touristisches Projekt überhaupt lancieren wollen.
Ihre Projekte sind aufgrund des überlangen Planungshorizontes und des unsicheren Ausgangs der durch alle Instanzen gezogenen Verbandsbeschwerden von Beginn weg gefährdet. Niemand investiert aber in ein Fass ohne Boden. Die Folge davon sind weniger Arbeitsplätze und weniger Wachstum. Mit der Initiative geht es ja in keiner Art und Weise darum, den Umweltschutz auszuhebeln. Natürlich muss unsere Berglandschaft geschützt werden. Es kann aber auch nicht darum gehen, die ökologischen Interessen gegenüber den wirtschaftlichen Anliegen eindeutig zu bevorzugen. Wir müssen die Anliegen von Umwelt und Wirtschaft gleichermassen gewichten. Mit der Volksinitiative sollen diese Interessen ausbalanciert werden.
Heute besteht wegen des Verbandsbeschwerderechtes ein klares Ungleichgewicht, und zwar zulasten der Wirtschaft. Ich traue unseren Parlamenten und unseren Stimmberechtigten zu, dass sie mündig und klug genug sind, die Umwelt zu schützen und sinnvolle Entscheide zu fällen. Anders die Umweltverbände: Sie glauben, dass nur sie in der Lage sind, die Umwelt zu schützen. Deshalb pochen sie so rigoros darauf, dass sie das Sonderrecht der Verbandsbeschwerde weiterhin möglichst extensiv anwenden dürfen. Für mich steht fest: Es darf in einem halb direktdemokratisch organisierten Staatswesen wie der Schweiz nicht möglich sein, dass private Interessenvertreter ihre Sonderrechte dazu missbrauchen, den demokratischen Prozess auszuhebeln. Der Rückbau dieses Beschwerderechtes ist im Interesse der Demokratie und der Volkswirtschaft nötig. Das soll dort zum Tragen kommen, wo eine politische Beurteilung rechtskräftig zustandegekommener Projekte in Form einer Volksabstimmung oder eines Parlamentsentscheids vorliegt. Mit der Volksinitiative bietet sich die Gelegenheit, ein für alle Mal zu entscheiden, wer das letzte Wort haben soll: die Umweltverbände oder unsere Parlamente und das Volk. Als überzeugter Demokrat empfehle ich Ihnen die zweite Variante.