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Leuthard Doris · Bundesrat · 2012-12-13

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2012-12-13

Wortprotokoll

Wir haben ja im Grundsatz keine Differenz bezüglich der Feststellung, dass die heutige Konzession der SRG von 2007 im Bereich des Live-Streaming zu einschränkend ist. Insofern hat die Motion Allemann hier ein berechtigtes Anliegen aufgenommen - das ist unbestritten. Es ist richtig, wie Herr Ständerat Stadler gesagt hat, dass eigentlich die Formulierung der Motion sehr umfassend ist und weiter geht als das, was der Bundesrat in seiner Stellungnahme ausgeführt hat. Wir meinen - und hier kann ich den Ständeräten Bieri und Gutzwiller zustimmen -, dass sich diese Einschränkung wahrscheinlich schon rechtfertigen lässt und aus wettbewerblicher Sicht auch so ausgestaltet werden muss. Der Bundesrat ist der Meinung, dass nur schon der Schritt von der heutigen Konzession zu einer Erweiterung des Live-Streaming im Internet recht gross ist. Er gibt der SRG neue Möglichkeiten, die aber sicher vom Publikum gewünscht werden und die auch sinnvoll sind. Um den Ablauf dieser Debatte zu respektieren und weil es mir eine richtige Diskussion zu sein scheint, werden wir diese Thematik bei der Umsetzung im Rahmen der Anpassung der Konzession mit den Privaten aufnehmen - auch um das vertiefen zu können. Damit kann dann der Bundesrat bei der konkreten Konzessionsanpassung auch diese Stellungnahmen der Privaten, der Konkurrenz der SRG, würdigen.

Insofern werden wir einmal bei unserer Grundsatzhaltung der Einschränkung bleiben. Wir werden aber auch, weil das im Nationalrat nicht diskutiert wurde und Ihre Kommission da wahrscheinlich auch gespalten ist, die Frage aufnehmen, wie weit das Live-Streaming gehen darf, und Sie dann darüber informieren.

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