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Stadler Markus · Ständerat · 2012-12-13

Stadler Markus · Ständerat · Uri · Grünliberale Fraktion · 2012-12-13

Wortprotokoll

Die Motion Allemann will die SRG-Konzession ändern. Die Konzession regelt die gesamte Programmtätigkeit der SRG; sie umschreibt zum Beispiel auch, was die SRG über das Internet verbreiten darf. Alle Programme, die über das normale Fernsehen ausgestrahlt werden, können auch über das Internet verbreitet werden. Wenn es darum geht, zusätzliche Informationen über das Internet auszustrahlen, müssen diese zeitlich und sachlich einen Bezug zu bereits ausgestrahlten Sendungen haben. Originäre Sendungen, das heisst Sendungen über irgendwelche Events bzw. Live-Übertragungen, die im normalen Programm nicht ausgestrahlt werden, dürfen nur ausnahmsweise über das Internet verbreitet werden, nämlich dann, wenn es sich um Ereignisse von nationaler Bedeutung handelt, die geplante Sendung zeitlich beschränkt ist und die Ausstrahlung in den ordentlichen Programmen aus Kapazitätsgründen nicht möglich ist. Das ist vor allem im Zusammenhang mit Sportereignissen der Fall, wenn mehrere wichtige Sportereignisse zeitlich parallel laufen, sodass es nicht gelingt, alle über die normalen Kanäle abzudecken.

Die vorliegende Motion möchte nun eine gewisse Öffnung. Sie verlangt, dass originäre Ereignisse auch dann über das Internet verbreitet werden können, wenn sie nicht über die normalen Kanäle ausgestrahlt werden. Live-Streaming steht dabei für Echtzeit-Datenübertragung via Internet. Heute ist es beispielsweise so, dass eine Parlamentsdebatte oder eine Aktionärsversammlung von öffentlichem Interesse nicht übertragen werden kann, wenn sie nicht vorher in einer Fernsehsendung zur Sprache gekommen ist.

Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen unterstützt die Motion. Sie ist der Ansicht, ihre Forderung stelle ein berechtigtes Anliegen in der sich verändernden Medienwelt dar. Live-Streaming soll künftig ohne vorgängige Bewilligung und ohne gleichzeitige TV-Ausstrahlung zulässig sein. Mit dieser Lockerung können mehr Ereignisse von nationaler Bedeutung angeboten werden. Eine Konkurrenzierung der Presse ist nicht zu erwarten; dies aus drei Gründen: Audiovisuelle Übertragungen sind das Kerngeschäft der SRG; Live-Streamings sind werbefrei, das heisst, die SRG darf keine Online-Werbung schalten; die SRG muss die Rechte für die Übertragung grosser Sportereignisse ohnehin erwerben.

Der Bundesrat ist ebenfalls für diese Änderung der Zulassungspraxis für Live-Übertragungen via Internet. Er möchte diese Öffnung allerdings auf den Service public im engeren Sinn beschränken, das heisst vor allem auf die Politik und Wirtschaft, während der Sport davon ausgeklammert bliebe.

Die Kommission beantragt mit 9 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung, der Motion zuzustimmen. Sie steht hinter der Motion, wie sie textlich vor uns liegt, und nicht so, wie sie der Bundesrat einschränkend interpretiert. [PAGE 1230]

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