Leuthard Doris · Bundesrat · 2012-12-13
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2012-12-13
Wortprotokoll
Ich freue mich, wenn das Parlament im Bereich der Altbautensanierung beschleunigen will und ein grosser Wille da ist, in diesem Bereich das energetische Potenzial umzusetzen.
Zum Steuerrecht: Sie verlangen von uns Anreize im Steuerrecht. Das ist aber schon in der jetzigen Revision des Energiegesetzes enthalten; und dies ist höchst umstritten seitens der Kantone, die Sie ja vertreten. Denn die Finanzdirektoren sagen, dass dies erstens einen Eingriff in ihre Kompetenz darstelle und dass es zweitens auch höhere Ausfälle gebe, wenn wir die Gesamtsanierungen mit den Abzügen begünstigen, anstatt sie über die Jahre zu verteilen. Wir warten daher das Ergebnis der Vernehmlassung ab.
Ich weiss aber nicht, wie sich die Kantone hier positionieren werden. Im Vorfeld der Abklärungen zeigten sich die Energiedirektoren eher positiv und die Finanzdirektoren klar negativ. Insofern wird das für die Vernehmlassung, die sich im Gange befindet, massgebend sein, und insofern haben wir diesen Anteil der Motion bereits am Laufen. Formal muss Ihnen der Bundesrat deshalb die Ablehnung der Motionen in diesem Bereich beantragen.
Es bleibt das Raumplanungsgesetz. Dieses hat relativ wenig zu tun mit der Sanierung von Altbauten. Wir sehen schlicht nicht, was Sie im Raumplanungsrecht eine Sanierungswirkung erzielen wollen. Im Baurecht wäre dies möglich; das Baurecht wäre sehr geeignet, um z. B. mit der Abschaffung der Ausnützungsziffer oder anderer Bauhindernisse einerseits zur Verdichtung und andererseits zu einer besseren Nutzung der vorhandenen Fläche beizutragen, was dann auch energetische Vorteile hätte. Damit bin ich sehr einverstanden. Das liegt aber in der Kompetenz der Kantone, und diese prüfen das im Lichte ihres Beitrages an die Gebäudesanierungen. Für mich stellt das effektiv einen Eingriff in die verfassungsrechtliche Zuständigkeit dar. Deshalb würde ich die Motion, wenn Sie diese annehmen, wie das die Kommission beantragt, schubladisieren, bis ich die Ergebnisse der Vernehmlassung zum Energiegesetz kenne. Ich würde dann allenfalls etwas in die Botschaft einbauen, dies aber nur mit grösstem Vorbehalt.
Sie erhalten ja auch noch die Revision des RPG, wo Sie gerade einen Eingriff bekämpfen. Die erste Etappe enthält ja auch einen Eingriff, nämlich die Solarpanels auf den Dächern, was einige von Ihnen bekämpfen. Wir sind also am Nachjustieren der Beschlüsse, die gefällt und wieder geändert werden und dann erneut vorgelegt werden.
Meines Erachtens ist das Problem richtig erkannt worden, aber den Ansatz mit dem Steuerrecht haben wir schon aufgegleist - wir werden sehen, wie das wirkt -; der Ansatz mit dem Raumplanungsgesetz ist hingegen meines Erachtens nicht der richtige Ansatz. Vielmehr müsste man auf kantonaler Ebene oder beim kommunalen Baurecht ansetzen; das wäre der Treiber für bessere energetische Elemente. In diesem Punkt ist Herr Nationalrat Leutenegger übrigens mit mir einverstanden. Er hat mir gesagt, dass auch er dort und nicht im Raumplanungsrecht den grösseren Hebel erkenne.