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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2014-06-02

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2014-06-02

Wortprotokoll

Es ist eine eher technische Vorlage, die Sie jetzt beraten, aber sie ist deshalb [PAGE 387] nicht unwichtig, überhaupt nicht: Das Institut der Revision spielt im Gegenteil in jeder modernen Wirtschaft eine absolut zentrale Rolle.

Der Kommissionssprecher hat es bereits ausgeführt: Wie Sie auch dem Titel entnehmen können, geht es bei dieser Vorlage darum, dass es heute in der Schweiz einerseits Revisionsunternehmen und andererseits Prüfgesellschaften gibt. Die Revisionsunternehmen prüfen, ob die Finanzzahlen im Geschäftsbericht des revidierten Unternehmens den Vorgaben zur Buchführung und Rechnungslegung entsprechen - man spricht hier auch von Rechnungsprüfung -, und für die Zulassung und Aufsicht ist eben die Eidgenössische Revisionsaufsichtsbehörde zuständig. Die Prüfgesellschaften hingegen agieren sozusagen als verlängerter Arm der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Finma): Sie prüfen, ob sich die Finanzinstitute, z. B. eine Bank, an die aufsichtsrechtlichen Vorgaben halten; dementsprechend spricht man hier auch von Aufsichtsprüfung. Dabei geht es beispielsweise um Vorschriften zu den Eigenmitteln oder zur Liquidität. Aufseiten der Beaufsichtigten handelt es sich im Wesentlichen um dieselben Unternehmen. Dagegen sind aufseiten der Aufsicht mit der Revisionsaufsichtsbehörde und der Finma aktuell noch zwei Behörden tätig. Trotz gesetzlicher Koordinationspflicht hat diese zweigeteilte Aufsicht erhebliche Nachteile.

Diese Nachteile können durch die Zusammenführung aller Aufsichtsaufgaben bei einer einzigen Aufsichtsbehörde, nämlich bei der Revisionsaufsichtsbehörde, behoben werden. Das hat folgende Vorteile: Die personellen Ressourcen und das Fachwissen werden konzentriert, und das wird auch zu einer weiteren Professionalisierung der Aufsicht über die Revisionsbranche führen. Die Finma wird im Umgang mit den Prüfgesellschaften an Unabhängigkeit gewinnen. Die erwähnten Doppelspurigkeiten werden eliminiert. Die entsprechenden Effizienzgewinne sind zwar unbestritten, lassen sich aber schlecht quantifizieren. Das Leben der beaufsichtigten Branche wird durch die Änderung jedoch sicher einfacher. Die Anhörung hat im Übrigen gezeigt, dass die Betroffenen dieser Vorlage positiv gegenüberstehen.

Es wurde erwähnt: Der Nationalrat hat die Vorlage mit 129 zu 51 Stimmen bei 1 Enthaltung gutgeheissen. Ihre Kommission hat die Vorlage sogar einstimmig angenommen, wobei nur eine namhafte Anpassung beschlossen wurde, über die wir noch sprechen werden. Vielleicht gelingt es daher, diese Vorlage noch in der Sommersession zu verabschieden. Jetzt sind noch zwei Einzelanträge hinzugekommen, die wir in der Detailberatung noch anschauen werden.

Ich danke Ihnen, wenn Sie auf diese Vorlage eintreten.

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