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Graber Konrad · Ständerat · 2014-06-02

Graber Konrad · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP-EVP · 2014-06-02

Wortprotokoll

Ich entschuldige mich dafür, dass ich nach der Frau Bundesrätin noch kurz spreche.

Ich möchte einfach noch klarstellen, dass ich klar der Auffassung bin, dass man Prüfgesellschaften sanktionieren können muss, weshalb sich ja mein Antrag auf Artikel 3 des Finanzmarktaufsichtsgesetzes bezieht und nicht so lautet, wie er von der Treuhandkammer in der Kommission eingebracht worden ist; es liegt eine Modifikation vor. Ich habe zudem festgestellt, dass bereits in der Kommission davon gesprochen wurde, dass nur ein kleiner Teil dieser 3500 Prüfgesellschaften von dieser Bestimmung betroffen sei. Nach meinem Verständnis ist aber nicht nur die Revisionsaufsichtsbehörde klageberechtigt, sondern jedermann. Damit sind davon selbstverständlich nicht nur die erwähnten 24 Gesellschaften betroffen. Es wäre ansonsten zu fragen, weshalb man einen Unterschied zwischen den grösseren und den kleineren Gesellschaften macht, wo man doch die Sache flächendeckend einführen will.

Es wäre, denke ich, gut, wenn der Rat hier eine Differenz schaffen würde, damit man die Frage noch einmal gründlich diskutieren kann. Ich bin mir bewusst, dass es relativ schwierig ist, diesen technischen Fragen hier im Detail zu folgen.

Ich bitte Sie nach wie vor, meinem Antrag zuzustimmen.

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