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Luginbühl Werner · Ständerat · 2014-06-02

Luginbühl Werner · Ständerat · Bern · Fraktion BD · 2014-06-02

Wortprotokoll

Im Vorfeld der heutigen Diskussion und auch hier im Rat war gleich in mehreren Beiträgen zu hören, dass einem bisher unbestrittenen Geschäft plötzlich Widerstand erwachsen sei. Ich teile diese Interpretation nicht. Wenn man sich nicht mit einem Geschäft befasst und daher nicht weiss, worum es geht, dann ist es kein Wunder, wenn es keinen Widerstand gibt. Ich will das selbstverständlich nicht dem Bundesrat unterschieben, aber ich denke, dass es im Nationalrat doch ein bisschen so gelaufen ist. [PAGE 399]

Ganz kurz meine wichtigsten drei Gründe, die gegen diese Motion sprechen:

1. Die in Aussicht gestellte preisdämpfende Wirkung auf den Immobilienbereich wird meiner Auffassung nach nicht eintreten, weil die von den Befürwortern ins Feld geführten ökonomischen Zusammenhänge nicht zutreffen. Ausländische Investoren tragen dazu bei, dass das Angebot gesteigert werden kann. Ein höheres Angebot führt zu tieferen und nicht zu höheren Preisen, anders ausgedrückt: Je mehr Investoren und je mehr Mittel auf dem Immobilienmarkt, desto eher werden doch auch Wohnungen gebaut, und desto eher sinken die Mieten. Im Übrigen wird auch ausgeblendet, dass ausländische Investoren nicht nur von Gewinnen profitieren. Sie tragen auch Risiken und auch Verluste, wo es solche gibt, beispielsweise bei Leerbeständen von Gewerbeliegenschaften. Dies ist der erste Grund.

2. Die protektionistische Komponente dieser Forderung scheint mir doch sehr problematisch. Wir würden die Investoren in Inländer und Ausländer einteilen und die Ausländer diskriminieren. Gleichzeitig gehen wir selbstverständlich davon aus, dass Schweizer Versicherer und Vorsorgeeinrichtungen wie in der Vergangenheit auch in der Zukunft einen Teil ihres Anlagevermögens in Immobilien im Ausland investieren können, um so das Anlagerisiko zu verteilen. Da bin ich schon sehr gespannt, was die Frau Bundesrätin zum Thema Einschränkung des Kapitalverkehrs sagen wird.

3. Das wurde auch schon erwähnt: Kohärenz und Rechtssicherheit. 2007 hat der Bundesrat beantragt, die Lex Koller abzuschaffen. 2014 soll sie verschärft werden. Ich habe damals den Bundesrat unterstützt, weil die Kontingente in meinem Kanton in all den Jahren nie ausgeschöpft wurden und weil mir meine mehrheitlich linke Kantonsregierung ans Herz gelegt hat, die Lex Koller abzuschaffen. Nun soll ich gemäss Empfehlung des Bundesrates einer Verschärfung zustimmen - obwohl mein Kanton auch heute noch sagt, eigentlich sei er der Meinung, dass es die Lex Koller gar nicht brauche. Das ist etwas viel verlangt.

Diese Motion will uns, ähnlich wie die Ecopop-Initiative, in die Zeit vor dem Freizügigkeitsabkommen, vor der Globalisierung zurückversetzen. Leider gibt es diese Welt nicht mehr, auch wenn auch ich mir manchmal wünschte, dass es sie noch gäbe.

Der Erwerb von Grundeigentum durch Ausländer wird durch die Lex Koller eingeschränkt. Eine beherrschende Stellung ausländischer Investoren in Immobiliengesellschaften und -fonds ist dem Erwerb von Grundstücken gleichgestellt. Es besteht daher kein Bedarf für Anpassungen.

Ich bitte Sie deshalb, die beiden Motionen abzulehnen.