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AB 152389

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2011-06-16

Wortprotokoll

Herr Nationalrat Füglistaller, lassen Sie mich zuerst auf Ihre Aussage eingehen, die gelautet hat, das Parlament werde ausgeschaltet. Nein, die Finanzierungshoheit bleibt beim Parlament, es wird auch künftighin die BFI-Botschaften rechtzeitig zur Verfügung und zur Entscheidung zugestellt erhalten.

Die Minderheitsanträge gehen von einer anderen Konzeption aus. Diese gründet nicht auf der gemeinsamen Koordination und der gemeinsamen Finanzplanung von Bund und Kantonen und könnte für den Bund folgenschwer sein. Sie wissen, der Bund finanziert gemäss neuem Gesetz die kantonalen Hochschulen mit fixen Beiträgen, und das in Prozenten der Gesamtaufwendungen der Lehre. Wenn wir auch hier Ihren Forderungen nach optimalem Mitteleinsatz, nach Transparenz im Mittelfluss und grösserer Effizienz gerecht werden wollen, müssen die Bundesbeiträge, die interkantonalen Beiträge und die Trägerbeiträge aufeinander abgestimmt sein. Die Lehre an Fachhochschulen und Universitäten wird überall aus den drei Beitragskategorien finanziert. Aus dem Zusammenwirken der drei Finanzierungsquellen erklärt sich, weshalb nur ein koordiniertes Vorgehen die gewünschte Wirkung entfalten kann. Wenn es in Artikel 41 Absatz 2 heisst, er, der Bund, "beteiligt sich mit den Kantonen", will der Bundesrat damit zum Ausdruck bringen, dass die Beteiligung an der kantonalen Hochschulfinanzierung eine gemeinsame Aufgabe von Bund und sämtlichen Kantonen ist.

Ich erinnere Sie an mein Beispiel in der Eintretensdebatte aus dem Kanton Glarus. Gerade die Nichthochschulkantone beteiligen sich über die interkantonalen Beiträge [PAGE 1215] massgeblich an der Finanzierung der jeweiligen Hochschulen. Ich stelle fest, die Minderheitsanträge gehen hinter die heutige Auslegung zurück. Damit können wir die von Ihnen monierten Schwachstellen sicher nicht beheben, wir können die von Ihnen monierte Koordination und Optimierung nicht durchsetzen.

Wir wollen und müssen das Konzept unserer Hochschulverfassung umsetzen. Das Volk hat der Bildungsverfassung mit 86 Prozent zugestimmt. Wir brauchen eine gemeinsame, mit allen Kantonen verantwortete Finanzplanung im Hochschulbereich. Wir brauchen eine gemeinsame Verantwortung für einen effizienten Einsatz unserer Steuergelder.

Herr Maire hat gefragt, wie hoch die Beteiligung des Bundes sein wird. Ich bestätige Ihnen, dass das Gesetz vorsieht, dass sich der Bund bei den Fachhochschulen mit 30 Prozent der Gesamtkosten und bei den Universitäten mit 20 Prozent beteiligt. Dann haben Sie, Herr Nationalrat Maire, noch gefragt, wie es mit den privaten Mitteln stehe, ob diese in einzelnen Disziplinen unterschiedlich sein könnten. Die Antwort lautet kurz und einfach: Ja, denn hier wird der Markt spielen. Wer im Markt mehr Mittel finden kann, wird diese für sich zur Verfügung haben. Es ist also nicht vorgesehen, diesbezüglich irgendeinen Ausgleich zu schaffen.