Füglistaller Lieni · Nationalrat · 2011-06-16
Füglistaller Lieni · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-06-16
Wortprotokoll
Mit den vom Bundesrat vorgeschlagenen Finanzierungsgrundsätzen begeben wir uns auf ausserordentlich schwieriges Terrain. Wir bitten Sie deshalb dringend, Artikel 41 Absatz 1 zu streichen.
Hier steht, dass der Bund zusammen mit den Kantonen sicherstellt - sicherstellt! -, dass ausreichende finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden. Einer solchen Formulierung darf man nicht zustimmen. Es reicht nämlich, was in Artikel 41 Absatz 2 gesagt wird. Sie finden das Wort "ausreichend" auch nicht im Verfassungsartikel. Dort wird schlicht gesagt, dass der Bund die kantonalen Hochschulen unterstütze und an weitere anerkannte Institutionen Beiträge leisten könne; daneben betreibt er auch die ETH. Von Sicherstellung, von ausreichenden Mitteln ist keine Rede. Wir sollten deshalb die Bundesverfassung als Grundlage nehmen.
Die vorgeschlagene Formulierung könnte für die Zukunft weitreichende Folgen haben. In der Kommission ist dazu ein schönes Beispiel formuliert worden. Wandelte man diesen Artikel für einen anderen Politikbereich um, würde er lauten: "Der Bund stellt zusammen mit den Kantonen sicher, dass die öffentliche Hand für die Landwirtschaft ausreichende finanzielle Mittel für eine qualitativ hochstehende Lebensmittelversorgung in unserem Land bereitstellt." Das Gleiche liesse sich auch für die Landesverteidigung oder für den Verkehr formulieren. Mit einer solchen Formulierung hebeln wir die Budgethoheit des Parlamentes praktisch aus.
Der Bundesrat und die Verwaltung argumentieren mit dem Umkehrschluss, wonach die Bundesverfassung dazu verpflichte, dass Bund und Kantone den Hochschulraum Schweiz sicherzustellen hätten, weshalb auch die Finanzierung verpflichtend sicherzustellen sei. Das stimmt eben nicht! In der Bundesverfassung ist vielmehr von "sorgen dafür" die Rede; das Wort "sicherstellen" finden Sie nirgends.
Unnötigerweise sollen hier per Gesetz gebundene Ausgaben für einen einzigen Politikbereich definiert werden und soll damit die Budgethoheit des Parlamentes untergraben und letztlich die Schuldenbremse ausgehebelt werden. Es reicht schon, wenn die Hochschulkonferenz die Referenzkosten in eigener Kompetenz festlegt, an denen sich dann der Bund prozentual zu beteiligen hat. Es ist eben nicht so, dass die BFI-Botschaft den Rahmen vorgibt. Vielmehr wird dieser Rahmen mit der zwingenden Sicherstellung der Mittel gemäss Gesetz total gesprengt.
Wir sind bereit, uns jeweils an den Kosten für den Bildungsraum Schweiz, für die hohe Qualität von Lehre und Forschung zu beteiligen, doch aus finanzpolitischer Sicht ist eine Gewährleistung, eine Sicherstellung ausreichender Mittel schlicht ein Ding der Unmöglichkeit. Kein Kanton würde bei der eigenen Gesetzgebung so weit gehen. Das wäre auch für die Kantone mit ein Grund für ein allfälliges Referendum. Streichen Sie also bitte diese Bestimmung zugunsten der einfachen und klaren Formulierung in Absatz 2. Dieser Absatz 2 genügt als Finanzierungsgrundsatz vollauf.
Wenn wir den Verfassungsartikel ernst nehmen, müssen wir auch der Formulierung der Minderheit Pfister Theophil zu Absatz 3 zustimmen. Der Bund und die Kantone können wohl kaum sicherstellen, dass die Beiträge der öffentlichen Hand wirtschaftlich und wirksam verwendet werden. Das muss an der Front, bei den Hochschulen, geschehen, und diese sollen dazu verpflichtet werden. Das entspricht auch dem Grundgedanken des Wettbewerbs und der Autonomie, welchem eben nachzuleben ist.
Wir bitten Sie also, dem Minderheitsantrag Pfister Theophil zuzustimmen.