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Schenk Simon · Nationalrat · 2011-06-16

Schenk Simon · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-06-16

Wortprotokoll

Im Antrag der Kommissionsmehrheit zu Artikel 19 ist ein gewisser Widerspruch. Während als Titel des Artikels "Einbezug der Bundesversammlung" steht, ist im Text nur von einer Information der zuständigen parlamentarischen Kommissionen die Rede. Nach Auffassung der Minderheit ist weder das eine noch das andere nötig, und deshalb beantragen wir, den ganzen Artikel 19 zu streichen.

Wenn man dem Titel des Artikels gerecht werden möchte, müsste man eine periodische Berichterstattung im National- und im Ständerat vorsehen. Nicht etwa, dass wir das unterstützen würden, denn noch eine weitere Debatte im Plenum über einen Bericht, bei der die Präsenz und das Interesse im Rat - um es gnädig auszudrücken - weit unter dem Durchschnitt bleiben würden, das braucht es ja wirklich nicht. Aber auch die vorgesehene einseitige Information der zuständigen Kommissionen ist nicht zielführend, nicht Usus und zudem verfahrensmässig fragwürdig. Der Informationsfluss ist ja eigentlich durch die periodischen BFI-Botschaften sichergestellt. Es ist dann jedem interessierten Bildungspolitiker freigestellt, bei Bedarf und allfälligen Problemen aktiv zu werden.

Aus all diesen Gründen steht einer Streichung von Artikel 19 nichts im Wege. Es ändert sich materiell wenig bis gar nichts, das Gesetz wird schlanker, und die Streichung ist ein nicht zu unterschätzender Beitrag zur Effizienz. Ich bitte Sie im Namen der Kommissionsminderheit, bei Artikel 19 die Minderheit zu unterstützen.

Bei Artikel 21 möchte die Minderheit die Stellung und Autonomie der Rektorenkonferenz verbessern und im Sinne der ursprünglichen Absicht des Bundesrates optimieren. Die Rektorenkonferenz ist heute schon ein wichtiges Gremium, das betreffend Innovationen eine wichtige Rolle spielt. Die Ergänzungen in den Absätzen 2 und 3 des Artikels tragen dem Rechnung. Uns scheint es wichtig, dass die Autonomie der Rektorenkonferenz explizit erwähnt wird, wie wir das bei Absatz 2 vorschlagen. Auch die Ergänzung in Absatz 3, wonach die Rektoren selbst bestimmen können, wer sie im Hochschulrat vertreten soll, gehört in diesen Artikel über die Aufgaben und Kompetenzen der Rektorenkonferenz.

In der Kommission ist unser Antrag relativ knapp, mit 11 zu 8 Stimmen bei 6 Enthaltungen, abgelehnt worden. Es kann ja nicht sein, dass ein so guter Antrag, der die ursprüngliche Absicht des Bundesrates aufnimmt und noch etwas präzisiert, abgelehnt wird, nur weil er aus der falschen Ecke, nämlich aus der SVP-Fraktion, kommt.

In diesem Sinne bitte ich Sie um Zustimmung zum Minderheitsantrag zu Artikel 21.