AB 152438
Pfister Theophil · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-06-16
Wortprotokoll
Es geht bei Artikel 12 Absatz 3 Buchstabe d um die wichtige Frage, wer über die Gewährung von projektgebundenen Bundesbeiträgen an die Hochschulen entscheiden soll. Ganz klar ist doch, dass ein Finanzentscheid über die Gewährung von Bundesbeiträgen nur vom Bundesrat oder vom Parlament gefällt werden kann - niemals von einer externen Hochschulkonferenz oder einem externen Hochschulrat. Das Problem dieser Vorlage wird hier exemplarisch aufgezeigt: Eine Hochschulkonferenz kann koordinieren, vorbereiten, beraten, Aufsicht ausüben, vielleicht sogar Aufgaben verteilen, aber sie kann und darf keine Entscheide über finanzielle Bundesbeiträge fällen. Sie kann Entscheide allenfalls vorbereiten, zu fällen haben sie dann die Kantone oder der Bund. Die demokratische Legitimation für Finanzentscheide ist nicht vorhanden. Die oft zitierte Abstützung auf die Verfassung ist nicht haltbar. Dies müsste einmal vertieft betrachtet werden.
Stellen Sie sich die Arbeit in der Finanzkommission vor, wenn die Amtsdirektoren bei der Budgetberatung sagen müssen, für diese Finanzentscheide könnten sie die Verantwortung nicht übernehmen, weil sie von einer externen Stelle gefällt worden seien! Die Amtsdirektoren, die jeweils bei der Budgetberatung direkt mit den Subkommissionen der Finanzkommission konfrontiert sind, könnten darüber auch keine Rechenschaft geben. Ein unhaltbarer Zustand! Es stellt sich dann auch noch die Frage, ob solche externen Finanzentscheide noch der Hoheit des Parlamentes [PAGE 1194] unterstehen, da bereits die Kantonsvertreter dazu Stellung bezogen haben.
An diesem Beispiel sehen Sie, wie schlecht ein Hochschulrat mit gesetzgeberischen Kompetenzen in unsere Verwaltungsstrukturen passt. Das Konzept Wasserfallen wollte hier eine Lösung herbeiführen, indem die Hochschulkonferenz abgeschafft worden wäre und der Hochschulrat solche Aufgaben im Sinne der Koordination und Vorbereitung übernommen hätte.
Ich meine, dass die Strukturen der Entscheidfindung für politische Fragen, insbesondere für finanzpolitische Fragen, nicht verwässert werden dürfen. Finanzielle Beiträge müssen zwingend der Hoheit des Bundes oder des Parlamentes unterstehen. Da sollen und dürfen keine externen Entscheide, die schnell als verbindlich angenommen werden, die gegebenen Hoheiten unterlaufen.
Ich bitte Sie, meiner Minderheit zu folgen, die diese falsche Finanzkompetenz der Hochschulkonferenz streichen will.