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Malama Peter · Nationalrat · 2011-06-16

Malama Peter · Nationalrat · Basel-Stadt · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2011-06-16

Wortprotokoll

Bei den Anträgen von Minderheit I und Minderheit II zu Artikel 30 geht es scheinbar um eine Wortklauberei, "Beschäftigungsfähigkeit" gegen "Arbeitsmarktfähigkeit". Was zuerst als Synonym erscheint, ist doch nicht ganz das Gleiche, weshalb ich Ihnen beliebt machen möchte, der Minderheit II zu folgen und sich für den Begriff der Arbeitsmarktfähigkeit auszusprechen.

Im vorliegenden Gesetzentwurf sind die Qualitätssicherungskriterien, die bei der institutionellen Akkreditierung massgeblich sind und denen sich alle Hochschulen zu unterstellen haben, aus Sicht der Wirtschaft ungenügend. Unseres Erachtens genügt es nicht, dass die Hochschulen bei Lehre, Forschung und Dienstleistungen über ein Qualitätssicherungssystem verfügen müssen, auch in diesen Bereichen muss der Bezug zur Arbeitswelt geschaffen werden. So hat die Qualität der Lehre einen sehr grossen Einfluss darauf, ob die Absolventinnen und Absolventen nach dem Studium ins Erwerbsleben einsteigen können. Je höher die Ausbildungsqualität, desto besser sind die Studierenden auf den Arbeitsmarkt vorbereitet. Dies gilt selbst für Studiengänge, die von der Verwaltung oder der Wirtschaft nicht so stark nachgefragt werden. Ist die Qualität beispielsweise eines Geschichts-, Politologie- oder Psychologiestudiums hoch, können sich die Absolventinnen und Absolventen leicht in neue Beschäftigungsfelder einarbeiten und finden dementsprechend eine ausbildungsgerechte Anstellung. Die Information, wie sich die Hochschulabsolventen auf dem Arbeitsmarkt behaupten können, ist daher für das Qualitätsmanagement einer Hochschule entscheidend. Als Bemessungskriterien sind deshalb nicht nur die Anzahl der Studierenden oder der Studienabschlüsse sowie die durchschnittliche Studiendauer oder die Betreuungsverhältnisse massgebend, sondern es muss auch die Arbeitsmarktfähigkeit berücksichtigt werden. Eine solche Regelung ist auch mit der Bologna-Erklärung konform, die explizit das Ziel formuliert hat, die Arbeitsmarktfähigkeit - "employability" - der Absolventinnen und Absolventen zu verbessern.

Zudem ist die Kenntnis der Arbeitsmarktfähigkeit der Alumni für die Qualitätssicherung der Ausbildung nötig. Viele, vor allem Fachhochschulen, machen dies bereits heute. Es ist im Sinne der Gleichbehandlung von Universitäten und Fachhochschulen, dass auch die Universitäten diese Erhebung durchführen. Immerhin erhalten auch sie namhafte Beiträge der öffentlichen Hand, das heisst der Steuerzahler.

Deshalb bitte ich Sie, hier bei Artikel 30 der Minderheit II zu folgen und anstelle der Beschäftigungsfähigkeit die Arbeitsmarktfähigkeit als Kriterium aufzunehmen.

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