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Malama Peter · Nationalrat · 2011-06-16

Malama Peter · Nationalrat · Basel-Stadt · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2011-06-16

Wortprotokoll

Am 17. September 2010 verabschiedete der Bundesrat die vorliegende Botschaft für das Kinder- und Jugendförderungsgesetz und überwies sie an das Parlament. Es handelt sich bei dieser Vorlage um eine Totalrevision des bestehenden Gesetzes über die Förderung der ausserschulischen Jugendarbeit, des Jugendförderungsgesetzes. Die Revision ist zentraler Bestandteil der bundesrätlichen Gesamtstrategie in der Kinder- und Jugendpolitik und basiert auf dem Bericht "Strategie für eine schweizerische Kinder- und Jugendpolitik" des Bundesrates. Diese Strategie soll nun mit dieser Vorlage gesetzlich verankert werden.

Anstoss zu dieser Revision gab unter anderem die Motion Amherd 07.3033, "Bundesgesetz über die Kinder- und Jugendförderung sowie den Kinder- und Jugendschutz". Diese Motion wurde von unserem Rat vor zwei Jahren mit den Abänderungen des Ständerates gutgeheissen. Demnach war der Bundesrat aufgefordert, eine Botschaft für eine Revision vorzulegen, die folgende Ziele erfüllen sollte:

1. Koordination und Harmonisierung der Massnahmen von Bund, Kantonen und Gemeinden;

2. Definition der Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden und weiteren Partnerorganisationen;

3. Schliessung der Lücken im Zusammenhang mit den Spezialgesetzen.

Der Ständerat sah als Erstrat diese Forderungen weitgehend erfüllt und hiess in der Frühjahrssession den Gesetzentwurf mit einer einzigen Differenz zur Vorlage des Bundesrates einstimmig gut. Die Kommission unseres Rates führte trotz der geringen Differenzen im Erstrat auch noch ein Hearing mit Vertretern von Jugendverbänden durch. Diese begrüssten den Gesetzentwurf grundsätzlich, äusserten aber Bedenken, dass ihre heutigen Mittel für die Erfüllung zusätzlicher Aufgaben in den Bereichen der Integration und der Prävention nicht ausreichen würden und dass durch die Erhöhung der Zahl der Anspruchsgruppen bei einer nur geringen Erhöhung der Mittel eine Verzettelung derselben drohe. Zudem hat die Kommission zwei Petitionen der Jugendsession 2010 zur Kenntnis genommen.

Zum Inhalt der Vorlage: Grundsätzlich ist es das Ziel des neuen Kinder- und Jugendförderungsgesetzes, angesichts der veränderten Bedürfnisse der sich wandelnden Gesellschaft das Engagement des Bundes in der Kinder- und Jugendpolitik innerhalb der bestehenden verfassungsmässigen Zuständigkeiten zu verstärken. Die entsprechende Verfassungsgrundlage ist Artikel 67 Absatz 2 der Bundesverfassung. Die schweizerische Kinder- und Jugendpolitik ist geprägt durch eine föderale Aufgabenteilung und die wichtige Rolle nichtstaatlicher Organisationen. Dem Bund kommt hier sowohl gegenüber den Kantonen und Gemeinden als auch in Bezug auf die Kinder- und Jugendorganisationen und die anderen privaten Träger eine subsidiäre Rolle zu. Durch seine Unterstützung der ausserschulischen Jugendarbeit kann er mithelfen, günstige Rahmenbedingungen für das Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen zu schaffen, wodurch Familie und Schule als zentrale Akteure der Sozialisation ergänzt werden.

Der Bundesrat nennt in seiner Botschaft wichtige inhaltliche Ziele des Gesetzes, bei denen er seine subsidiäre Rolle wahrnehmen will: Verstärkung des Integrations- und Präventionspotenzials, Kinderförderung, stärkere inhaltliche Steuerung, Erweiterung der Zielgruppen usw. Zur Erreichung dieser mit der Totalrevision angestrebten Ziele sieht der Bundesrat eine Erhöhung der für diesen Bereich bereitgestellten Mittel um jährlich 2 bis 3,5 Millionen Franken bis 2018 vor.

In der Kommission wurde die Totalrevision mehrheitlich begrüsst. Insbesondere wurde gewürdigt, dass das neue Gesetz neben der Arbeit der grossen Jugendverbände auch die offene Jugendarbeit berücksichtigt und deren gesteigerte Bedeutung nachvollzieht. Auch die geplante moderate Erhöhung der Bundesmittel für die Kinder- und Jugendarbeit wurde befürwortet. Dabei wurde aber teilweise bemängelt, dass die Mittel für die Jugendorganisationen - trotz der Zunahme der Mittel insgesamt - von 3,4 Millionen auf 3 Millionen Franken gekürzt werden sollen. In der Detailberatung gaben folgende Bereiche Anlass zu Diskussionen: Die Alterslimite, über diese werden wir sprechen; die Bedingungen, an welche der Bund die Entrichtung seiner Beiträge knüpft; die Gewährung von Finanzhilfen; die anteilmässig maximale Finanzhilfe des Bundes usw.

Die Kommission beschloss schliesslich mit 17 zu 6 Stimmen bei 3 Enthaltungen Eintreten. Ich bitte Sie namens der Kommission, auf die Vorlage einzutreten.

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