Weber-Gobet Marie-Thérèse · Nationalrat · 2011-06-16
Weber-Gobet Marie-Thérèse · Nationalrat · Freiburg · Grüne Fraktion · 2011-06-16
Wortprotokoll
Die 11. AHV-Revision hat im vergangenen Herbst Schiffbruch erlitten. Sie enthielt einige Bestimmungen zur Verbesserung der Durchführung der Versicherung. Diese waren im Parlament unbestritten. Damit sie baldmöglichst realisiert werden können, legt uns der Bundesrat dieses Gesetzesprojekt vor. Die umstrittenen Punkte der 11. AHV-Revision im Leistungs- und Finanzierungsbereich wie etwa die Erhöhung des Frauenrentenalters oder die Flexibilisierung des Rentenvorbezugs sind nicht Gegenstand dieser Vorlage.
Was sind die wichtigsten Neuerungen?
1. Schaffung eines starken Dispositivs zur Weiterentwicklung des IT-Bereichs: Informatikanwendungen für den elektronischen Datenaustausch sollen aufgrund der wachsenden Bedeutung zentral koordiniert und vom AHV-Fonds getragen werden.
2. Einführung einer gesetzlichen Grundlage zur Implementierung eines elektronischen Registers der AHV- und IV-Ergänzungsleistungen.
3. Ermöglichung der Finanzierung wissenschaftlicher Studien durch den AHV-Fonds zur Erarbeitung wichtiger Grundlagen für die Weiterentwicklung der Versicherung. [PAGE 1229]
4. Technische Anpassungen im Bereich der Beitragserhebung zur Vereinfachung und effizienteren Gestaltung der Abläufe.
5. Wichtig sind auch gewisse Erleichterungen für die Versicherten: Versicherte, welche die Rente vorbeziehen, können bei ihrer bisherigen AHV-Ausgleichskasse bleiben und müssen nicht mehr, wie dies heute teilweise der Fall ist, zu einer kantonalen Kasse wechseln.
Aufgrund ihres weitgehend technischen Charakters ist diese Revision praktisch kostenneutral. Die Fraktion der Grünen bittet Sie, der Vorlage ohne Änderungen zuzustimmen.
Gleichzeitig erlauben wir uns, darauf hinzuweisen, dass die AHV ein Sozialwerk ist, das auf solidem Fundament steht. Der Bundesrat musste kürzlich seine Negativszenarien korrigieren. Vor diesem Hintergrund ist es für unsere Fraktion nicht verständlich, dass bereits wieder Vorstösse eingereicht werden, die über technische Massnahmen hinausgehen und z. B. die Erhöhung des Frauenrentenalters fordern. Ein neues AHV-Reformprojekt muss, soll es gelingen, mit Einbezug aller Akteure angegangen werden. Basteleien und Schnellschüsse sind nicht nachhaltig und jetzt fehl am Platz. Wie ich es wahrgenommen habe, ist auch der Bundesrat dieser Meinung.
Ich bitte Sie also, auf die Vorlage einzutreten und dem vorliegenden Entwurf zuzustimmen sowie die von mir gemachten Bemerkungen zu berücksichtigen - für eine wirklich gute, nachhaltige Zukunft unserer AHV.